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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Konrad52
04.11.2010, 13:33 Uhr

Grüner Pfeil für Rechtsabbieger

Darf ich bei diesem Pfeil auch vor der Ampel stehen bleiben, wenn sie ROT zeigt und ich rechts abbiegen möchte?

Z.B. weil ich mich lieber auf die Ampelschaltung verlassen und erst bei GRÜN fahren möchte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
08.11.2010, 12:34 Uhr

zu: Grüner Pfeil für Rechtsabbieger

Der Grünpfeil (als separates Schild) sollte mE eher wie ein Stoppschild behandelt werden - wenigstens bei der praktischen Führerscheinprüfung.
Einen Prüfer würde ein solches Argument : "Ich verlasse mich lieber auf die Elektrik." nicht wirklich glücklich machen.
Eher daran zweifeln, ob der Prüfling immer schön aufgepasst hat ... ;o)

Mir als nachfolgender Verkehrsteilnehmer ginge übrigens ähnlich - nur, dass du durch mich keine entspr. Folgen zu erwarten hättest. ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.11.2010, 15:15 Uhr

zu: Grüner Pfeil für Rechtsabbieger

Auch, wenn ich dafür jetzt gesteinigt werde:
Ein kurzes Anhupen hättest Du von mir schon zu erwarten, weil ich denken würde, Du habest das Schild übersehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
09.11.2010, 19:11 Uhr

zu: Grüner Pfeil für Rechtsabbieger

Man kann auch anderer Meinung sein. Wer fahren darf (weil es gesetzlich zulässig ist) und fahren kann (weil keiner kommt), der muss auch fahren, weil es sonst eine vermeidbare Behinderung ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
09.11.2010, 20:27 Uhr

zu: Grüner Pfeil für Rechtsabbieger

Wo liegt der Unterschied zwischen "dürfen bei Rot nach rechts abbiegen" und "ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt"? In beiden Fällen gibt es keine ausdrücklich geregelte Pflicht zum Fahren. Warum denkst du eigentlich vor dem Schreiben nie nach?

»Ich will euch überhaupt mal etwas sagen Genossen, wenn man schon schießt, dann muss man dat so machen, dass nicht der Betreffende noch bei wegkommt, sondern dann muss er eben dableiben bei uns. Ja, so ist die Sache, wat is denn das, 70 Schuß loszuballern und der rennt nach drüben und die machen ne Riesenkampagne.«
(Erich Mielke)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.11.2010, 07:06 Uhr

zu: Grüner Pfeil für Rechtsabbieger

das lag aber daran, dass die auf den straßen eh nicht so schnell fahren konnten und die autos bei einem unfall mit uhu wieder zusammen geklebt werden konnten.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.11.2010, 08:33 Uhr

zu: Grüner Pfeil für Rechtsabbieger

»Der Unterschied ist der, dass die DDR-Regel kein Anhalten vorschreibt!«

Und wo liegt der Zusammenhang mit der hier gestellten Frage? Die Frage war doch, ob man fahren muss oder ob man trotz Grünpfeilschild einfach warten kann bis die Ampel Grünlicht zeigt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
10.11.2010, 08:48 Uhr

zu: Grüner Pfeil für Rechtsabbieger

Jetzt hoffe ich mal inständig, dass Konrad52 noch hier las, NACHDEM er die erste Antwort erhielt.
Sonst steht er am Ende doch wieder wie angewurzelt vor dem Grünpfeilschild und glaubt sich dabei noch im Recht ........
Egal wieviele "ichs" genervt hinter ihm stehen, wieviele "durbans" hinter ihm auf die Hupe klopfen, oder "Kahlebergers" ihm am der Fahrerfenster besuchen kommen. :o(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
10.11.2010, 13:59 Uhr

zu: Grüner Pfeil für Rechtsabbieger

Im Kreuzungsbereich dürfte schon wegen der Fahrbahnmarkierungen das Halten verboten sein. Wer nicht verkehrsbedingt warten muss, der muss auch fahren, sonst wäre es verbotenes Halten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Intruderarno
12.11.2010, 11:28 Uhr

zu: Grüner Pfeil für Rechtsabbieger

Ich darf auch bei Rot rechts abbiegen, muss aber an der Haltlinie anhalten und eine "Behinderung" anderer Verkehrsteilnehmer vermeiden.
Der Vergleich mit dem "Halt Vorfahrt gewähren" trifft es recht genau.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-012-B / 3 Fehlerpunkte

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