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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
LucyKumquats
27.06.2010, 15:25 Uhr
Schilderbrücken: Aufheben der Regeln
Hallo,
es kommt vor, dass eine Regel auf einer Schilderbrücke auf der Autobahn, z.B. ein Überholverbot, nicht dich eine entsprechendes Zeichen aufgehoben wird. Stattdessen zeigt die nächste Schilderbrücke gar nichts (ist schwarz). Heißt dies nun, dass das Überholverbot der letzten Schilderbrücke aufgehoben wurde oder dass dies weiter gilt?
Grüße
Lucy
Gracy
28.06.2010, 08:52 Uhr
zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln
Würde da Kahleberger auch zustimmen, muss aber sagen, dass ich diese Schilderbrücken teilweise recht ... verwirrend finde.
Schon des öfteren kam es vor, dass ich auf eine Schilderbrücke zu fuhr und diese dann z.B. plötzlich vom Zeichen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120km/h auf die Auflösung eben dieser Geschwindigkeitsbegrenzung umspringt. Das heisst der PKW, der 200 Meter vor mir fährt und an der Brücke zu dem Zeitpunkt schon vorbei ist muss die nächsten 2 Kilometer bis zur nächsten Brücke weiter 120km/h fahren und ich darf mit 160km/h an ihm vorbei ziehen, nur um festzustellen, dass die nächste Brücke dann wieder 120km/h anzeigt. Feste Schilder sind mit da deutlich lieber (auch wenn ich weiss dass die Brücken nun mal viel flexibler sind) :-)
Peg
28.06.2010, 10:16 Uhr
zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln
»Feste Schilder sind mit da deutlich lieber (auch wenn ich weiss dass die Brücken nun mal viel flexibler sind) :-)**«
Außerdem sind die Schilderbrücken viel einfacher mit einem Geschwindigkeitsblitzer zu versehen.
Der Strom liegt ja schon. ;o)
durbanZA
28.06.2010, 11:39 Uhr
zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln
Für solche "Schilderbrücken" gelten keine Sonderregeln.
Es gilt also das, was für alle VZ gilt.
Somit gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Überholverbot, bis das Verbot wieder aufgehoben wird.
Eine erloschene Schilderbrücke hebt ein Streckenverbot grundsätzlich nicht auf.
ABER:
Die Aufhebung von Streckenverboten wird bei solchen Anlagen oft schlicht vergessen. Hier ist dann also das Fingerspitzengefühl des Fahrers gefragt.
Ich persönlich würde bei der zweiten erloschenen VBA davon ausgehen, dass das Streckenverbot nicht mehr bestehen soll.
mfG
Durban :)
Gracy
28.06.2010, 15:01 Uhr
zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln
Sorry falls das mit dem ersten Post vllt. falsch rüber gekommen ist:
prinzipiell finde ich diese Schilderbrücken auch gut, da sie einfach flexibel einsetzbar sind und so mal schnell vor stockendem Verkehr oder so warnen können, aber trotzdem habe ich manchmal das gleiche Problem wie der TE: ab wann kann ich wieder guten Gewissens schneller fahren, wenn ausgeschaltete Schilderbrücken kommen? Oder fährt der Porsche, der mit 200km/h an mir vorbei rast zu schnell (musste eben als Beispiel herhalten soll aber nicht bedeuten, dass alle Porschefahrer schnell fahren! ;-))oder war die auf 120km/h begrenzende Schilderbrücke ausgeschaltet als er daran vorbei kam? Was mich einfach stört ist, dass durch die Felxibilität nunmal ab und zu Ungewissheit aufkommen kann.
Noch ne kleine Frage: wird das alles automatisch geregelt oder sitzen da irgendwo in einer Zentrale Personen, die den Verkehr ständig regulieren? Würde mich interessieren wie das genau geregelt / gesteuert wird und so.
durbanZA
28.06.2010, 15:50 Uhr
zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln
Sowohl als auch.
So gibt es bspw. Systeme, die ab einer bestimmten Verkehrsdichte die zHg automatisch herabsetzen und einen Geschwindigkeitstrichter anzeigen, oder auch automatisch Warnzeichen (z.B. Stau, Staugefahr) anzeigen.
Natürlich kann aber auch manuell eingegriffen werden, um bspw. vor einem Unfall oder einer Baustelle zu warnen.
diezge
01.07.2010, 23:01 Uhr
zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln
Hallo,
wo liegt denn das Problem? Einfach die sicherere Variante wählen, also 120 fahren bis es aufgelöst oder durch eine andere Beschränkung ersetzt wird. So kann Dir blitztechnisch nichts passieren.
Was machst Du nachts? Da würdest Du die dunkle Brücke gar nicht erkennen...
Gruß,
diezge
Peg
02.07.2010, 09:37 Uhr
zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln
»Was machst Du nachts? Da würdest Du die dunkle Brücke gar nicht erkennen...«
Wenn man schläft, sieht man nichts. Da hast du recht.
Ansonsten sind die Dinger bei Dunkelheit beleuchtet. ;o)
Peg
02.07.2010, 09:38 Uhr
zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln
Korrektur: Bei Tag auch. :o)
Peg
02.07.2010, 12:02 Uhr
zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln
Ich finde, die Anzeige dieser Schilderbrücke
http://p3.focus.de/img/gen/i/5/HBi5wpr7_Pxgen_rc_4
67xA,467x281 0 5.jpg sieht auch bei Tag ganz schön beleuchtet aus.
Bitte klärt mich auf, wenn wir mittlerweile über das riesige, die Fahrbahn überspannende Teil reden, und nicht mehr über den Zweck, das es erfüllt.
Danke.
LucyKumquats
04.07.2010, 13:08 Uhr
Nachtrag zu Schilderbrücken: Aufheben der Regeln
Mir ist noch etwas zu meiner ursprünglichen Frage und zur Lösung eingefallen:
Ist es nicht so, dass ein Verkehrsschild nach einer Auffahrt aufgehoben wird? Woher soll der Auffahrende wissen, welche Anzeige gilt, wenn er diese Info nicht hat?
Grüße Lucy
durbanZA
04.07.2010, 16:37 Uhr
zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln
Es ist ein Gerücht, das Geschwindigkeitsbegrenzungen hinter Kreuzungen, Einmündungen, Ein- oder Ausfahrten automatisch aufgehoben werden; wie die meisten Gerüchte stimmt dies jedoch nicht.
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten, bis sie aufgehoben werden.
Wenn jemand jedoch von einer Geschwindigkeitsbegrenzung nichts wissen konnte, weil er ortsunkundig ist und über das Limit auf der Strecke, auf die er auffährt nicht informiert wurde, kann ein Verstoß ihm nicht vorgeworfen werden.
Mit Überholverboten verhält es sich genauso.
MfG
Durban
Gracy
05.07.2010, 10:39 Uhr
zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln
Das Gerücht, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung nach einer Kreuzung aufgehoben wird hält sich wahrscheinlich aus 2 Gründen:
- teilweise sagen einem das die Fahrschullehrer so
- teilweise lassen die örtlichen Gegebenheiten keinen anderen Schluss zu (kleines Beispiel: Bundesstraße durch bebautes Gebiet, Begrenzung auf 70km/h, nach dem letzten 70er-Schild kommt eine Ampelkreuzung, danach kein weiteres Schild; die Bebauung links und rechts der Straße hört 100 Meter nach der Kreuzung auf; die folgenden 4 Kilometer (gerade, ebene, übersichtliche Straße) kommt keine weiteres 70er-Schild und keines welches die 70km/h-Begrenzung aufhebt --> ich kenne keinen der da nicht nach der Kreuzung auf 100km/h beschleunigt und wurde selber als ich hartnäckig bleiben wollte angehupt oder ähnliches ...)
Das Thema wurde hier in einem anderen Thread schon mal diskutiert.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte
An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?
An Straßenkreuzungen und -einmündungen
Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
An Grundstücksausfahrten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-109 / 3 Fehlerpunkte
Wo müssen Sie besonders mit plötzlich auftretendem Nebel rechnen?
An Seen
In Moorgebieten
An Flussläufen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte
Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen
Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren
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