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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern LucyKumquats
27.06.2010, 15:25 Uhr

Schilderbrücken: Aufheben der Regeln

Hallo,

es kommt vor, dass eine Regel auf einer Schilderbrücke auf der Autobahn, z.B. ein Überholverbot, nicht dich eine entsprechendes Zeichen aufgehoben wird. Stattdessen zeigt die nächste Schilderbrücke gar nichts (ist schwarz). Heißt dies nun, dass das Überholverbot der letzten Schilderbrücke aufgehoben wurde oder dass dies weiter gilt?

Grüße
Lucy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gracy
28.06.2010, 08:52 Uhr

zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln

Würde da Kahleberger auch zustimmen, muss aber sagen, dass ich diese Schilderbrücken teilweise recht ... verwirrend finde.
Schon des öfteren kam es vor, dass ich auf eine Schilderbrücke zu fuhr und diese dann z.B. plötzlich vom Zeichen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120km/h auf die Auflösung eben dieser Geschwindigkeitsbegrenzung umspringt. Das heisst der PKW, der 200 Meter vor mir fährt und an der Brücke zu dem Zeitpunkt schon vorbei ist muss die nächsten 2 Kilometer bis zur nächsten Brücke weiter 120km/h fahren und ich darf mit 160km/h an ihm vorbei ziehen, nur um festzustellen, dass die nächste Brücke dann wieder 120km/h anzeigt. Feste Schilder sind mit da deutlich lieber (auch wenn ich weiss dass die Brücken nun mal viel flexibler sind) :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
28.06.2010, 10:16 Uhr

zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln

»Feste Schilder sind mit da deutlich lieber (auch wenn ich weiss dass die Brücken nun mal viel flexibler sind) :-)**«

Außerdem sind die Schilderbrücken viel einfacher mit einem Geschwindigkeitsblitzer zu versehen.
Der Strom liegt ja schon. ;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.06.2010, 11:39 Uhr

zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln

Für solche "Schilderbrücken" gelten keine Sonderregeln.
Es gilt also das, was für alle VZ gilt.
Somit gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Überholverbot, bis das Verbot wieder aufgehoben wird.

Eine erloschene Schilderbrücke hebt ein Streckenverbot grundsätzlich nicht auf.

ABER:
Die Aufhebung von Streckenverboten wird bei solchen Anlagen oft schlicht vergessen. Hier ist dann also das Fingerspitzengefühl des Fahrers gefragt.
Ich persönlich würde bei der zweiten erloschenen VBA davon ausgehen, dass das Streckenverbot nicht mehr bestehen soll.

mfG
Durban :)

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28.06.2010, 15:01 Uhr

zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln

Sorry falls das mit dem ersten Post vllt. falsch rüber gekommen ist:
prinzipiell finde ich diese Schilderbrücken auch gut, da sie einfach flexibel einsetzbar sind und so mal schnell vor stockendem Verkehr oder so warnen können, aber trotzdem habe ich manchmal das gleiche Problem wie der TE: ab wann kann ich wieder guten Gewissens schneller fahren, wenn ausgeschaltete Schilderbrücken kommen? Oder fährt der Porsche, der mit 200km/h an mir vorbei rast zu schnell (musste eben als Beispiel herhalten soll aber nicht bedeuten, dass alle Porschefahrer schnell fahren! ;-))oder war die auf 120km/h begrenzende Schilderbrücke ausgeschaltet als er daran vorbei kam? Was mich einfach stört ist, dass durch die Felxibilität nunmal ab und zu Ungewissheit aufkommen kann.

Noch ne kleine Frage: wird das alles automatisch geregelt oder sitzen da irgendwo in einer Zentrale Personen, die den Verkehr ständig regulieren? Würde mich interessieren wie das genau geregelt / gesteuert wird und so.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.06.2010, 15:50 Uhr

zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln

Sowohl als auch.
So gibt es bspw. Systeme, die ab einer bestimmten Verkehrsdichte die zHg automatisch herabsetzen und einen Geschwindigkeitstrichter anzeigen, oder auch automatisch Warnzeichen (z.B. Stau, Staugefahr) anzeigen.

Natürlich kann aber auch manuell eingegriffen werden, um bspw. vor einem Unfall oder einer Baustelle zu warnen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
01.07.2010, 23:01 Uhr

zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln

Hallo,

wo liegt denn das Problem? Einfach die sicherere Variante wählen, also 120 fahren bis es aufgelöst oder durch eine andere Beschränkung ersetzt wird. So kann Dir blitztechnisch nichts passieren.

Was machst Du nachts? Da würdest Du die dunkle Brücke gar nicht erkennen...


Gruß,

diezge

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02.07.2010, 09:37 Uhr

zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln

»Was machst Du nachts? Da würdest Du die dunkle Brücke gar nicht erkennen...«

Wenn man schläft, sieht man nichts. Da hast du recht.
Ansonsten sind die Dinger bei Dunkelheit beleuchtet. ;o)

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02.07.2010, 09:38 Uhr

zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln

Korrektur: Bei Tag auch. :o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
02.07.2010, 12:02 Uhr

zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln

Ich finde, die Anzeige dieser Schilderbrücke
http://p3.focus.de/img/gen/i/5/HBi5wpr7_Pxgen_rc_4
67xA,467x281
0 5.jpg sieht auch bei Tag ganz schön beleuchtet aus.

Bitte klärt mich auf, wenn wir mittlerweile über das riesige, die Fahrbahn überspannende Teil reden, und nicht mehr über den Zweck, das es erfüllt.
Danke.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
02.07.2010, 12:05 Uhr

zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln

Sorr, da hatte jemand was gegen die Darstellung des Bildes.
Nehmen wir doch ganz einfach ein anderes:
http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.fahr
tipps.de/img/534/schilderbruecke-100-ueberholverbo
t.jpg&imgrefurl=http://www.fahrtipps.de/verkeh
rsregeln/schilderbruecken.php&usg=__DJWtMNB4XW
QHiDKxUAxZWHx0fZY=&h=300&w=534&sz=42&a
mp;hl=de&start=1&um=1&itbs=1&tbnid
=d6gVBz1L0ByO-M:&tbnh=74&tbnw=132&prev
=/images?q=schilderbrücke
fahrtipps&um=1&hl=de&client=firefox-a&
amp;sa=N&rls=org.mozilla:de:official&tbs=i
sch:1

;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern LucyKumquats
04.07.2010, 13:08 Uhr

Nachtrag zu Schilderbrücken: Aufheben der Regeln

Mir ist noch etwas zu meiner ursprünglichen Frage und zur Lösung eingefallen:
Ist es nicht so, dass ein Verkehrsschild nach einer Auffahrt aufgehoben wird? Woher soll der Auffahrende wissen, welche Anzeige gilt, wenn er diese Info nicht hat?

Grüße Lucy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
04.07.2010, 16:37 Uhr

zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln

Es ist ein Gerücht, das Geschwindigkeitsbegrenzungen hinter Kreuzungen, Einmündungen, Ein- oder Ausfahrten automatisch aufgehoben werden; wie die meisten Gerüchte stimmt dies jedoch nicht.
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten, bis sie aufgehoben werden.
Wenn jemand jedoch von einer Geschwindigkeitsbegrenzung nichts wissen konnte, weil er ortsunkundig ist und über das Limit auf der Strecke, auf die er auffährt nicht informiert wurde, kann ein Verstoß ihm nicht vorgeworfen werden.

Mit Überholverboten verhält es sich genauso.

MfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gracy
05.07.2010, 10:39 Uhr

zu: Schilderbrücken: Aufheben der Regeln

Das Gerücht, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung nach einer Kreuzung aufgehoben wird hält sich wahrscheinlich aus 2 Gründen:
- teilweise sagen einem das die Fahrschullehrer so
- teilweise lassen die örtlichen Gegebenheiten keinen anderen Schluss zu (kleines Beispiel: Bundesstraße durch bebautes Gebiet, Begrenzung auf 70km/h, nach dem letzten 70er-Schild kommt eine Ampelkreuzung, danach kein weiteres Schild; die Bebauung links und rechts der Straße hört 100 Meter nach der Kreuzung auf; die folgenden 4 Kilometer (gerade, ebene, übersichtliche Straße) kommt keine weiteres 70er-Schild und keines welches die 70km/h-Begrenzung aufhebt --> ich kenne keinen der da nicht nach der Kreuzung auf 100km/h beschleunigt und wurde selber als ich hartnäckig bleiben wollte angehupt oder ähnliches ...)
Das Thema wurde hier in einem anderen Thread schon mal diskutiert.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

An Grundstücksausfahrten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-109 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit plötzlich auftretendem Nebel rechnen?

An Seen

In Moorgebieten

An Flussläufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren