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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
moritz0210
22.02.2010, 18:16 Uhr
Ende/Unterbrechung Parken auf Gehwegen (Zeichen 315)
Hallo zusammen,
die Situation stellt sich folgendermaßen dar: Kurz nach Beginn einer Straße steht ein Zeichen 315, nach ca. 30m kommt eine Absenkung des Bordsteins wegen einer Hofeinfahrt, dann folgt vor einem Laternenpfahl Platz für einen weiteren Parkplatz (entsprechend Zeichen 315); an dem Laternenpfahl hängt ein weiteres 315er-Zeichen. Nach weiteren ca. 70m steht ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283).
Nun die Fragen:
Darf man auf dem Platz vor dem zweiten 315er-Zeichen (also direkt vor dem Laternenpfahl) parken?
Wann wird eine 315er-Parkzone beendet (erst bei der nächsten Straßeneinmündung, bereits nach einer bestimmten Wegstrecke oder schon durch eine Bordsteinabsenkung)?
Was meint ihr?
moritz0210
Andyrifi
22.02.2010, 18:57 Uhr
Geltungsbereich von Verkehrsschilder
Der Anfang eines Geltungsbereiches ist immer das Verkehrsschild, es sei denn , es ist durch ein Zusatzschild (wie z.B. "Stop" 10 m) ergänzt. Es kann auch mit einem weißen Pfeil nach rechts ergänzt sein. Das Ende einer "vorgeschriebenen Parkorndung wird durch Zeichen 315 mit einen weißen Peil nach links oder einem Zeichen 283 bzw. 286 angezeigt.
5 m vor und hinter Grundstückseinfahrten (abgesenkter Bordstein) auch gegenüber darf nicht geparkt werden.
carhol
22.02.2010, 21:58 Uhr
zu: Ende/Unterbrechung Parken auf Gehwegen (Zeichen 315)
verräts du auch in welchem land diese regeln gelten ?
mfg
Georg_g
22.02.2010, 23:35 Uhr
zu: Ende/Unterbrechung Parken auf Gehwegen (Zeichen 315)
Wann ein Bereich, der durch Z 315 gekennzeichnet ist, beendet ist, regelt die StVO leider gar nicht, es sei denn, dass in dem Zeichen ein Pfeil angebracht ist, was bei deiner Situation wohl nicht der Fall ist. Da das Zeichen das Parken auf Gehwegen erlaubt, muss man wohl annehmen, dass die Gültigkeit so lange fortdauert wie auch der Gehweg fortgeführt wird. Da in deinem Fall der Gehweg an keiner Stelle unterbrochen wird (auch nicht durch den abgesenkten Bordstein), gilt das erlaubte Parken durchgehend vom ersten Zeichen an und das zweite Zeichen ist nur eine Wiederholung.
Sinnvoller wäre es natürlich gewesen, das erste Zeichen mit einem zur Fahrbahn weisenden Pfeil zu versehen, das zweite Zeichen mit einem Doppelpfeil und die Strecke schließlich mit einem von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil zu beenden.
Ich sehe jedenfalls keinen Grund, warum man an der erwähnten Stelle nicht auf dem Gehweg parken dürfte.
moritz0210
23.02.2010, 17:17 Uhr
Parken an Grundstücksein- oder ausfahrten
@Andyrifi
Wo steht denn, dass ich "5 m vor und hinter Grundstückseinfahrten (abgesenkter Bordstein) auch gegenüber" nicht parken darf?
durbanZA
24.02.2010, 15:32 Uhr
zu: Ende/Unterbrechung Parken auf Gehwegen (Zeichen 315)
M.E. gilt die Erlaubnis, auf dem Gehweg zu parken, sogar über das Haltverbotszeichen hinaus, denn dieses verbietet lediglich das Halten auf der Fahrbahn.
Die Gehwegparkerlaubnis wird dadurch nicht tangiert, es sei denn, ein entsprechendes Zusatzzeichen ist dort angebracht.
hoffi-pom
20.03.2010, 14:11 Uhr
Zeichen 315 (ganz, rechtsseitgm auf Gehweg)
Hallo,
ich habe gerade die Beiträge zu diesem Thema gelesen. Aber wie kommt ihr darauf, dass ein durch Zeichen 315 (längs ganz auf rechtem Gehweg) erlaubtes Parken auf dem Gehweg, durch Zeichen 283 oder 286 aufgehoben wird?
Zeichen 283 und 286 gelten für die Fahrbahn auf der Seite,auf der sie aufgestellt sind und können somit das Zeichen 315 (längs ganz auf rechtem Gehweg) nicht aufheben.
siehe hier
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufb
au.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Ka
t315.htm
ganz unten, Urteile, Meinungen zu Z.315
Georg_g
20.03.2010, 18:25 Uhr
zu: Ende/Unterbrechung Parken auf Gehwegen (Zeichen 315)
Du gehst offenbar davon aus, dass es sich um ein ganzseitiges Parken auf Gehwegen handelt. Davon ist aber im Ausgangsbeitrag nirgends die Rede. Wenn es sich um ein halbseitiges Parken auf Gehwegen handelt, dann gelten auch wieder die Zeichen 283 oder 296, da man ja dann zur Hälfte auf der Fahrbahn steht.
hoffi-pom
20.03.2010, 19:13 Uhr
zu: Ende/Unterbrechung Parken auf Gehwegen (Zeichen 315)
Ja, klar.
Längs ganz auf rechtem Gehweg.
Bei uns gibt es diese Kombination derzeit.
Allerdings mit Pfeil nach links. Also Beginn des Bereichs. Da die Sadt vor einigen Wochen das darauffolgende Schild mit dem Pfeil nach rechts, Ende des Bereichs, entfernt hat, sind einige einige Gesetzeshüter der Meinung, dass das nach 15m folgende Zeichen 286 diesen Bereich jetzt beendet.
Zuzufügen wäre noch, dass das Zeichen 286 seit Jahren dort steht, also kein mobiles Verkehrszeichen mit vorübergehender Wirkung ist.
durbanZA
20.03.2010, 23:15 Uhr
zu: Ende/Unterbrechung Parken auf Gehwegen (Zeichen 315)
»ich habe gerade die Beiträge zu diesem Thema gelesen.«
Du Lügner ;)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?
Das Halten bis zu 3 Minuten
Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen
Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?
Durch abgefahrene Reifen
Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer
Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier beim Parken zu beachten?
Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt
Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein
Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden
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