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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Steffanie
02.02.2010, 12:39 Uhr

Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen

Hallo,

könntet ihr mir bitte das Verhalten der eben genannten Situationen beschreiben, sprich was man da machen soll.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
02.02.2010, 16:34 Uhr

zu: Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen

Die heißen jetzt Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen.
Auf dem E.... darf man schneller fahren als auf dem durchgehenden Fahrstreifen, auf dem A.. nicht (außer bei stockendem Verkehr).

Beim Wechsel vom E. auf den durchgehenden Fahrstreifen muß man die Vorfahrt beachten (was anscheinend bei vielen Fahrern in Vergessenheit geraten ist).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
02.02.2010, 21:54 Uhr

zu: Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen

»Die heißen jetzt Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen.«

Welcher ehemalige Waldorfschüler im BMV hat sich diesen Blödsinn einfallen lassen?

Demnächst stricken uns die Ministerialen dann wohl eine StVO.

Auch wenn es politisch unkorrekt ist, bei mir heissen die beiden wie bisher: Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen

"Nomen est omen", hätte mein Lateinlehrer gesagt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.02.2010, 09:51 Uhr

zu: Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen

»Demnächst stricken uns die Ministerialen dann wohl eine StVO. «

Genau das haben sie doch im Sommer gemacht, und entsprechend ist auch das Ergebnis :(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
03.02.2010, 10:52 Uhr

zu: Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen

""Nomen est omen", hätte mein Lateinlehrer gesagt."

Deshalb auch die neuen Bezeichungen, weil man auf den Streifen gerade nicht in jedem Fall beschleunigt bzw. verzögert, z.B. bei Stau auf der durchgehenden Fahrbahn.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
03.02.2010, 12:18 Uhr

Namen sind Schall und Rauch

nach meinen Beobachtungen ist der Beschleunigungsstreifen lediglich ein Zubringer der beliebig unter Ausnutzung des Standstreifens verlängert werden kann, bzw. dient lediglich zum Auffahren auf die Autobahn. Denn neuesten Stammtischerkenntnissen zufolge müssen die Fahrzeuge auf der rechten Spur das Auffahren ermöglichen, außerdem ist unbedingt das Benutzen der rechten Spur zu vermeiden indem zeit- und ortsnah nach möglichst weit links auszuscheren ist, der nachfolgende Verkehr hat sich darauf einzurichten. Verzögerungsstreifen ist die Abfahrt, verzögert wird auf dem Fahrsteifen, hierzu ist der linke unter gleichzeitigem Ausbremsen des Verkehrs auf dem rechten Steifen zu benutzen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Sie müssen links blinken

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Einbahnstraße

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Abbiegen verboten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich