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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
hotmusic1
17.12.2009, 20:24 Uhr
Auto hat was abbekommen, Verursacher hat Zettel...
...mit Telefonnummer und Name hinterlassen. Habe jetzt nicht Polizei gerufen oder so. Treffe mich morgen mit ihm, was muss alles geregelt werden und was mus ich beachten? Danke.
Georg_g
18.12.2009, 18:33 Uhr
zu: Auto hat was abbekommen, Verursacher hat Zettel...
»... damit du deiner Versicherung sie mitteilen kannst. Du hast den Unfall doch schon deiner Versicherung gemeldet?«
Warum sollte er so etwas Unsinniges tun?
to
18.12.2009, 18:59 Uhr
zu: Auto hat was abbekommen, Verursacher hat Zettel...
Vermutlich nur deshalb, weil ein gewisser K. , der offenbar noch nie einen Unfall gehabt haben dürfte, das so will?
Georg_g
18.12.2009, 21:08 Uhr
zu: Auto hat was abbekommen, Verursacher hat Zettel...
Auch im vergangenen Jahrhundert hätte ich nicht meine eigene Versicherung informiert, wenn jemand in mein geparktes Auto gefahren wäre und der Verursacher bekannt gewesen wäre. Informiert hätte ich damals wie heute die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Georg_g
18.12.2009, 21:57 Uhr
zu: Auto hat was abbekommen, Verursacher hat Zettel...
Och, Kahleberger, es ist manchmal echt schwierig mit dir. Der TE braucht natürlich die Daten der gegnerischen Versicherung, oder ersatzweise das Kennzeichen (dann kann er die Versicherung über den Zentralruf der Autoversicherer in Erfahrung bringen).
Mit diesen Daten kann er dann seine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Er muss den Unfall aber nicht bei seiner eigenen Versicherung melden, wie du geschrieben hattest.
Manchmal könnte man einen Fehler auch mal einfach zugeben anstatt immer zu versuchen sich mit fadenscheinigen Begründungen aus der Affäre zu ziehen ...
to
19.12.2009, 01:05 Uhr
zu: Auto hat was abbekommen, Verursacher hat Zettel...
»Ich teile den (meinen eigenen) Schaden meiner Versicherung mit, gebe an, wer der Unfallgegner ist «
Eine durchaus amüsante Vorgehensweise, um die Lacher und Schenkelklopfer auf der eigenen Seite zu haben...
zink
19.12.2009, 13:21 Uhr
zu: Auto hat was abbekommen, Verursacher hat Zettel...
Hallo,
sogut ich weiss, ist in den meisten AGBe der KFZ- Versicherung geregelt, dass jeder Schaden am versicherten Fahrzeug der eigenen Versicherungsgesellschaft gemeldet werden muss.
Schließlich stellt ein Schadensfall eine Wertminderung des versicherten Objekts dar, der ggfs. bei einem späteren Schaden bei der Bemessung der Leistungen zu berücksichtigen ist.
Habe leider die AGB meiner Versicherung aber nicht vorliegen, um das kurz zu überprüfen.
Gruss,
zink
Georg_g
19.12.2009, 17:24 Uhr
zu: Auto hat was abbekommen, Verursacher hat Zettel...
»Ich teile den (meinen eigenen) Schaden meiner Versicherung mit, gebe an, wer der Unfallgegner ist und die Versicherung kümmert sich dann.«
Wenn du eine Versicherung hast, die auch für dich einkaufen geht, die Betten macht, die Fenster putzt und sich um den Ölwechsel am Auto kümmert, dann wird sie das bestimmt tun.
»Warum bezahle ich denn den Jahres-Betrag, wenn ich alles selber machen soll?«
Versicherungsbeiträge für deine Haftpflichtversicherung zahlst du, damit deine Versicherung Schäden begleicht, die du selbst verursacht hast.
carhol
20.12.2009, 09:59 Uhr
zu: Auto hat was abbekommen, Verursacher hat Zettel...
>> Versicherungsbeiträge für deine Haftpflichtversicherung zahlst du, damit deine Versicherung Schäden begleicht, die du selbst verursacht hast. <<
das ist mal richtig. aber sie ist auch zur abwehr unbegründeter ansprüche da. wie soll sie das machen, wenn wenn sie keine meldung über den unfall bekommt?
darum hat @kahleberger (ausnahmsweise ;-) ) recht. das steht auch so, wie von ihm zitiert, in den obliegenheiten des vn festgeschrieben. wenn diese meldung nicht erfolgt, kann die versicherung die leistung verweigern.
mwg
Georg_g
20.12.2009, 10:39 Uhr
zu: Auto hat was abbekommen, Verursacher hat Zettel...
Kahleberger hat nicht recht, nicht mal ausnahmsweise. Eine Obliegenheitsverletzung liegt nicht vor, da nur ein "Versicherungsfall" angezeigt werden muss, der ja bei eindeutiger Schuldfrage aus Sicht des Geschädigten gegenüber seiner eigenen Haftpflichtversicherung gar nicht vorliegt.
»wenn diese meldung nicht erfolgt, kann die versicherung die leistung verweigern.«
Welche Leistung kann die eigene Haftpflichtversicherung verweigern? Sie hat doch gar nichts zu leisten.
Mal ehrlich: Du bist angenommen in einen Unfall verwickelt, die Schuld liegt eindeutig beim Unfallgegner (er fuhr gegen dein vorschriftsmäßig geparktes Auto). Dann musst du dich doch selbst darum kümmern (ggf. mit anwaltlicher Hilfe), dass die gegnerische Haftpflichtversicherung deinen Schaden ersetzt. Das macht doch nicht die eigene Haftpflichtversicherung.
Georg_g
20.12.2009, 12:40 Uhr
zu: Auto hat was abbekommen, Verursacher hat Zettel...
»Die Kfz-HVers. reguliert meinen Schaden, holt sich die Kosten aber von der Kfz-HVers. der gegnerischen Partei zurück.«
Mit Verlaub, das ist Nonsens. Deine eigene Haftpflichtversicherung zahlt doch keine Schäden, für die die gegnerische Haftpflichtversicherung aufkommen muss. Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung musst du selbst stellen, wofür du natürlich auch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen kannst. Irgendwie hast du das Versicherungssystem grundlegend falsch verstanden.
Nur damit es keine Missverständnisse gibt: In vielen Fällen ist die Schuldfrage nicht eindeutig, d.h. man hat möglicherweise ein Mitverschulden. Wenn man das nicht zweifelsfrei ausschließen kann, dann ist es natürlich richtig, dass man die eigene Haftpflichtversicherung über den Unfall informiert. Fährt aber jemand in mein korrekt geparktes Fahrzeug, dann schließe ich ein Mitverschulden von mir völlig aus.
»Wie gehst du den vor, G_g, wenn jemand dein Auto beschädigt - sagen wir mal mit irgendwas den Lack zerkratzt, es aber keinen Unfallbeteiligten (Verursacher) gibt?«
*seufz* Dann ist es doch ein Kaskoschaden, den ich natürlich meiner Kaskoversicherung melde, sofern ich eine solche abgeschlossen habe.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-103 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?
Parkverbot außerhalb geschlossener Ortschaften
Vorfahrtstraße
Kraftfahrstraße
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?
Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h
Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich
Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte
Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?
Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden
Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"
Nach 100 m folgt ein Stop-Schild
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