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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
deMario
15.10.2009, 16:33 Uhr
Anspruch Nutzungsausfall und Wertminderung?
Hallo zusammen,
kurze Frage, ich hatte vor 2 Wochen einen Unfall und ich habe mitbekommen, dass ich ein Recht auf Nutzungsausfall habe und das ich auch die Wertminderung von 150 euro (laut gutachten ) bekomme.
Natürlich haben mir die vereehrten Herren im Autohandel , wo ich das Auto gekauft habe, kein Wort von Nutzungsausfall und Geld erwähnt ...
Ich habe nur 2 Tage einen Leihwagen gehabt und nachdem ich das mit dem Nutzungsausfall erfahren habe, habe ich das Auto sofort wieder zurückgegeben.
Was seltsam ist, die Versicherung zahlt max. 2 wochen lang den nutzungsausfall und komischerweise ist das auto nach genau 2 wochen fertig. Ich hätte das Auto eigtl heute abholen sollen, aber die Kollegin hat dann angerufen und gemeint, das es erst morgen fertig ist. Seltsam seltsam ....
Was haltet ihr davon? Iwie kommt mir die Sache so unglaublich spanisch vor...
Ach ja, ich habe auch ein Verechnungscheck von der Versicherung erhalten, heisst das das man da auch noch was ausgezahlt bekommt (Differenz) falls die Reparatur doch nicht so hoch ist? oder stimmt des mit Reparaturkosten überein?
mfg demario
deMario
15.10.2009, 16:36 Uhr
zu: Anspruch Nutzungsausfall und Wertminderung?
Was ich noch fragen wollte, muss ich meine Kontonummer mitbringen bzgl Nutzungsausfallüberweisung ? das wurde mir nämlich auch nicht erklärt. Das Auto läuft auf den Namen meines Vaters, also muss noch abbezahlt werden. Kriegt er es auf sein Konto eventuell?
Und was mich mal interessieren würde. Ich habe ein Fiat seicento sporting Zulassung 2003. Man hat mir anfangs gesagt, das man 27 euro pro tag bekommt, der Chef meinte dann später so um die 20 euro , kennt jmd ne seite wo man des kontrollieren kann?
mfg demario
Wackeldackel
15.10.2009, 16:58 Uhr
zu: Anspruch Nutzungsausfall und Wertminderung?
Ersteinmal sollte für die geneigten Leser geklärt werden ob es sich um eine Vollkaskoregulierung oder eine Haftpflichtangelegenheit von einem Unfallgegener handelt.
Wackeldackel
15.10.2009, 17:01 Uhr
zu: Anspruch Nutzungsausfall und Wertminderung?
Zur Nutzungsausfallentschädigung sollte
Google helfen: http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/muster/nutzu
ngsausfall.php
deMario
15.10.2009, 19:20 Uhr
zu: Anspruch Nutzungsausfall und Wertminderung?
es handelt sich um eine Haftpflichtangelegenheit und ich bin das Opfer, aber wenn ich Gutachten erwähne und Anspruch auf nutzungsausfall kann man sich doch denken das ich des Opfer bin..
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?
Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
Die Regel "rechts vor links"
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte
Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?
Sie müssen
- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen
- nur im Spiegel beobachten, ob ein Radfahrer hinter Ihnen ist
- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-001 / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie im Interesse der Umweltschonung achten?
Längeres Laufenlassen des Motors im Stand vermeiden
Häufig mit hoher Drehzahl fahren
Unnützes Hin- und Herfahren vermeiden
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