Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
28.09.2009, 22:03 Uhr

Unfall-zahlt Versicherung? - mit fremden Auto?

Hallo,

ich hatte vor kurzem einen Unfall, ich war natürlich nicht schuld, mir wurde nämlich die Vorfahrt genommen.
Das Auto war ein Totalschaden und das Auto ist natürlich auch auf mich zugelassen. Gegnerische Versicherung zahlt den Schaden.
Aber in dem moment dachte ich mir nebenbei, hätte die Versicherung auch bezahlt wenn ich mit dem Auto von meinem Vater gefahren wäre, oder mit einem völlig fremden Auto das auf mich nicht zugelassen ist?
Und falls nein hätte ich für den Schaden wirklich selbst aufkommen müssen? Auch bei Personenschaden?
Falls es wirklich so sein sollte, dann sollte man doch eigentlich bei einer Polizeikontrolle auch ne Strafe kriegen weil man nicht berechtigt ist das fremde Auto zu fahren (wegen versicherung). Denn wenn es eine gesetzliche Haftpflichtversicherung gibt (mit der ich ohne nicht fahren dürfte), dann fahre ich doch im grundegenommen mit einem fremden auto auch "ohne haftpflichtversicherun" weil bei einem schaden versicherung ja nichts zahlt... klingt doch logisch oder?

mfg

Mario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
28.09.2009, 23:24 Uhr

zu: Unfall-zahlt Versicherung? - mit fremden Auto?

gar nicht logisch.
nicht du sondern das fz ist versichert.

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-023 / 3 Fehlerpunkte

Ein Radweg, auf dem eine Gruppe von Kindern fährt, endet. Womit muss gerechnet werden?

Dass die Kinder

- zu weit in die Fahrbahn kommen

- absteigen und warten, bis alles frei ist

- bedenkenlos auf die Fahrbahn wechseln

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße