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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Janein
22.08.2009, 06:12 Uhr

Verstoß des Vorfahrtberechtigten gegen das Rechtsfahrgebot u

Hallo,
ich hatte letztens einen kleinen Unfall...
Ich fuhr in einer engeren Straße ein Stück zu weit auf der linken Seite. (Anfang der Straße standen rechts viele Autos) Ich wollte ca 3-4 Meter vor Ende einer T-kreuzung nach rechts( da standen allerdings schon keine Autos mehr) und plötzlich fuhr mir eine ältere Dame, die rechts vor links wartepflichtig war, ins Auto. Die alte Frau erschien mir im Moment der Kollision sehr erschrocken und fuhr rechts gegen mein Auto und auch weiterhin rechts an meinem Auto vorbei.( Über den Bordstein...lol :-)

Die Polizei kam dann und erst sagten sie, dass es eindeutig verschuldet war durch nichtbeachten der rechts vor links- Regelung der alten Dame.
Diese wollte das nicht auf sich sitzen lassen und beharte solang weiter darauf, dass ich viel zu weit links war.

Das Ende der Geschicht:
Die Polizei sagte vor Ort noch, dass ich Teilschuldig bin.

Hilfe, was kann ich tun, denn in den geschickten Unterlagen der Bußgeldstelle heißt es nun:
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, bei links abbiegen in zu engem Bogen.

Ich wollte noch nicht abbiegen und die alte Dame ist mir ohne Rücksicht auf Verluste einfach in die Straße rein und mir ins Auto.

Wie kann ich dagegen vorgehen, damit ich ohne Teilschuld da raus komme. Ist das ganze so rechtens?
Wenn möglich ohne Anwalt..

Liebe Grüße
Janein

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B

Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw

Nur mit dem von rechts kommenden Bus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

Auf Bahnübergängen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen