sistaela
05.08.2009, 18:03 Uhr
zu: Motorroller 45 PS
hey bonni1
du darfst mit einem roller nciht auf der bundesstraße fahren, da dein roller keine 60 km/h fährt ;) weil eine bundesstraße beginnt mit 50-60 km/h ;)
aber auf dem fußweg darfst du fahren ;)
carhol
05.08.2009, 19:13 Uhr
zu: Motorroller 45 PS
wohl dem, der die ironie erkennt.
mfg
Drummer
05.08.2009, 20:17 Uhr
zu: Motorroller 45 PS
Mit 45 PS?
Würde ich erstmal sagen darfst Du überall fahren!
Das Ding fährt doch mindestens 150 km/h, oder?
Unser Fahrschulmotorrad hat 34 PS und fährt 170 km/h.
Falls Du von einem 45km/h Motorroller sprichst, gäb´s da eigentlich auch kein Problem, es sei denn Verkehrszeichen verbieten es Dir!
Bei uns liegen mehrere Bundesstraßen innerhalb des Stadtgebiets! Wieso sollte man da nicht mit dem Roller fahren dürfen?
carhol
05.08.2009, 21:13 Uhr
zu: Motorroller 45 PS
@drummer
und was ist mit den bundesstrassen a.g.o. ?
mfg
tweety123
05.08.2009, 22:22 Uhr
Kraftfahrtstraßen
Hallo Bonni1, wenn du mit deiner Frage meintest, dass dein Roller nur 45 km/h fährt, darfst du NICHT auf Kraftfahrtstraßen fahren. Das sind Autobahnen und Bundesstraßen mit einem entspr. Schild (weisses Auto auf blauem Grund). Das trifft nicht auf alle Bundesstraßen zu. Wenn dein Roller aber 45 PS(!) hat, kannst du überall fahren!
Drummer
05.08.2009, 23:23 Uhr
zu: Motorroller 45 PS
Ja a.g.O. darf man natürlich auch fahren, es sei denn die Bundesstraße wird zur Kraftfahrstraße, Autobahn, oder wäre sonst wie, für bestimmte Verkehrsarten gesperrt!
Soweit mir spontan einfällt ist der Begriff Bundesstraße doch nur eine Orientierung und hat keine besonderen Vorschriften. Ok, sie sollte eine Vorfahrtstraße sein, aber selbst da bin ich mir nicht sicher, ob dass immer so ist!
Ich denke bonni1 sollte uns mal sagen, ob sie nun PS, kW oder km/h hinter der 45 haben will.
Sonst verlieren wir uns hier in Spekulationen.
Also BONNI? Wat is ett? :-)
to
06.08.2009, 15:53 Uhr
zu: Motorroller 45 PS
Das Zählen der PS ist offenbar gar nicht so einfach ;-))