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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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02.07.2009, 10:35 Uhr

Motorisierter Tretroller

Hallo liebes Forum,

habe mal eine Frage. Und zwar hat ein Freund von mir seinen Tretroller / Ciytiroller motorisiert! Einen kleinen Motor mit Vergaser hat er auf den Roller gebaut. Das Ding fährt 30-40 kmh! Es ist klar, dass er keine Fahrerlaubnis und keinen Versicherungsschutz besitzt! Nun meine Frage. Was Passiert wenn er von der Polizei angehalten wird. Mit welchen Strafen muss er rechnen? Er ist 21 Jahre alt!

Vielen Dank für die Antworten

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10.09.2009, 22:58 Uhr

zu: Motorisierter Tretroller

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.


Etwas un-Deutsch, aber ich hoffe es reicht erstmal ;)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte

Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss

Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Gegenüber Kindern