durbanZA
26.06.2009, 00:18 Uhr
zu: Überholverbot
Hallo, und willkommen im Forum.
Ehrlich gesagt wundert mich Deine Frage.
In Deinem Fall ist das Überholen natürlich verboten, denn das Verkehrszeichen 276 verbietet "Kraftfahrzeugen aller Art,mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen." (§ 41 StVO).
Wie sollte denn Deiner Meinung nach sonst ein Überholverbot für Motorradfahrer aussehen?
mfG
Durban
Edit: Ein Verstoß kostet übrigens (je nach Einzelfall) ein Bußgeld zwischen 150 - 300 Euro und bringt 3 bzw. 4 Punkte.
Andreas Wismann
26.06.2009, 08:31 Uhr
Verkehrsregeln und Grammatik
Die Verwechslung kommt bestimmt daher, dass Motorräder ohne Beiwagen, wie schon erwähnt, überholt werden dürfen. Dies ist durch die Symbole nicht auf den ersten Blick darstellbar. Aber es gibt dazu eine (ungeschickt formulierte) Prüfungsfrage, die genau diese Ausnahme abfragt:
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?
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| Motorrad ohne Beiwagen |
| Motorrad mit Beiwagen |
| Pkw |
Zu allem Überfluss ist die Fragestellung nämlich mehrdeutig: "Sie" kann hier auch im Akkusativ stehen, sprich als Objekt interpretiert werden anstatt als Subjekt, und sodann ergibt die Frage genau den falschen Sinn:
Wer darf
wen überholen?
Welche Fahrzeuge dürfen
Sie überholen?
Aha! Und später erinnert man sich dann nur noch "da war doch irgendeine Ausnahme mit Motorrädern" und schon haben wir den Salat.
Mal ganz abgesehen davon, dass diese Vorschrift gelinde gesagt erklärungsbedürftig ist (das langsame Kleinkraftrad mit 45 km/h soll auf der Landstraße den fließenden Verkehr nicht behindern, jedoch: Der 100-PS-Rennhobel darf nicht am Traktor vorbei).
Es hilft also nichts: Die Symbole sind nur eine grobe Hilfe. Die eigentliche Regelung dahinter muss man eben draufhaben.
durbanZA
26.06.2009, 11:25 Uhr
zu: Überholverbot
Die Frage ist ja echt der Hammer :)
Ich erinnere mich, dass ich, als ich noch Fahranfänger war, ebenfalls nicht sicher war, als ich mit dem PKW auf ein langsameres Motorrad im ÜV auflief.
Mein Beifahrer (ein etwas oberlehrerhafter Bekannter) fragte mich dann rethorisch: "Was bedeutet dieses Schild?"
Irgendwie konnte ich mir aber den ersten Satz zum Überholverbot aus der StVO merken:
"Es verbietet Kraftfahrzeugen aller Art...."
Dieser Satz ist einprägsam, seitdem war ich mir jie unsicher.