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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusfahrer
01.01.2009, 23:33 Uhr

"Tempo30", "Überholverbotszeichen" - zeitlich begrenzt

Hallo,

ich hätte mal eine Frage bezüglich den obengenannten Zeichen.

Und zwar gibt es hier einige Straßen, wo "werktags von 07.00-19.00" Tempo30 und Überholverbot gilt.

Das Schild "werktags von ...." ist genau unter den beiden anderen Verkehrszeichen angebracht.
Werden diese dann beide außerhalb des Zeitraums oder an Sonn- und Feiertagen aufgehoben?

Also dürfte ich dann mit 50 einen anderen überholen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
02.01.2009, 01:27 Uhr

zu: "Tempo30", "Überholverbotszeichen" - zeitlich begrenzt

ausserhalb der genannten Zeiten: ja!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusfahrer
02.01.2009, 08:35 Uhr

zu: "Tempo30", "Überholverbotszeichen" - zeitlich begrenzt

Ich danke Dir!

Und: Frohes neues Jahr an alle!!!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-011 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen diese Straße nicht benutzen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-011

Handfahrzeuge

Kraftfahrzeuge aller Art

Motorräder und Fahrräder, die geschoben werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-101 / 3 Fehlerpunkte

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