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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
wowa53
11.12.2008, 03:14 Uhr
Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße weil sie blockiert is
Ich war in einer Einbahnstraße, durch eine DEMO war die die Straße vor mir blockiert. Durch Einweisung der Polizei bin ich rückwärts gefahren. Da hat ein Motorad fahrer in die Einbahnstraße eingebogen hatte mich zu spät gesehen und hat die Kontrolle beim Bremsen verlohrer und ist zur seite gefahlen. Da ich ihn rechtzeitig gesehen habe konnte ich 5-7 meter vor ihm zum stehen kommen dann ist er erst hingefahlen.
das problem er will das ich sein Schaden bezahle.
Kann er das verlangen??????
Drummer
11.12.2008, 08:00 Uhr
zu: Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße weil sie blockiert is
Spontane Antwort: Schwere Frage!
Einerseits obliegt Dir eine hohe Verantwortung, auch wenn die Polizei Dich angewiesen hat entgegen der Einbahnstraße zu fahren, daß sollte klar sein!
Andererseits muß der Motorradfahrer so schnell gefahren sein, daß er nicht mehr innerhalb der überschaubaren Strecke sicher zum Stehen kommen konnte und ist gefallen. Handelt es sich bei der Einbahnstraße um eine schmale (enge) Straße hätte er sogar innerhalb der halben überschaubaren Strecke zum Stehen kommen müssen!
Jedenfalls ist es wichtig, daß Du nachweisen kannst, daß Du die Anweisung von der Polizei bekommen hast und daß Du nachweisen kannst, daß Du entsprechend aufmerksam und vor allem extrem langsam rückwärts gefahren bist, weil natürlich kaum jemand damit rechnet, daß ihm einer in der Einbahnstraße entgegen kommt.
Ich gehe davon aus, daß die Hauptverantwortung Dir obliegen wird, denn zu allem Unglück geht von Deinem Auto auch noch eine höhere Betriebsgefahr aus, als von dem Motorrad; d.h. die besondere Sorgfaltspflicht wird wohl bei Dir gelegen haben!
carhol
11.12.2008, 08:43 Uhr
zu: Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße weil sie blockiert is
nein, du hast auf anweisung der poizei so gehandelt und bist 5-7 m vorher zum stehen gekommen, hast also gestanden.
der kradfahrer fuhr mit nicht angemessener geschwindigkeit.
mfg
wowa53
11.12.2008, 12:45 Uhr
zu: Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße weil sie blockiert is
Die straße war auch einbischen nass weil es kurz vorher geregnet hat er hat gesgat das er eine gefahrenbremsung machen musste und deshalb die kontrolle verlohren hat aber eine gefahrenbremsung heißt doch nciht hin fahlen??
minho
13.12.2008, 17:39 Uhr
zu: Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße weil sie blockiert is
Naja, die Polizei hat ja eindeutig gesagt, dass du rückwärts aus der Strasse rausfahren darfst-irgendwie musstest du ja auch wegkommen.
Am einfachsten wäre es wohl gewesen, zu den Polizisten zu gehen und darum zu bitten, dass der Unfall aufgenommen wird. Das machen die auch, wenn sich die beteiligten dort nicht einigen können.
Gefahrenbremsung heisst natürlich nicht unbedingt hinfallen;)
Nochmal zum Versändnis:
Du bist rückwärts gefahren, hast den Motorradfahrer gesehen und bist dann schon angehalten, er fuhr aber weiter und ist dann hingefallen?
Oder fuhrst du noch rückwärts, ihr habt beide gleichzeitig gebremst und der Motorradfahrer ist hingefallen?
hiker
14.12.2008, 20:45 Uhr
zu: Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße weil sie blockiert is
Also selbst wenn das Rückwärts fahren gestattet ist, wie z.B. beim Ausparken auf einem Parkplatz, muß man im Falle eines Unfalles oft zur Hälfte und mehr des Schadens haften, selbst wenn der andere unaufmerksam und zu zügig über den Parkplatz gefahren ist.
Dann hat das Auto noch eine höhere Betriebsgefahr als ein Motorrad. Auch wenn das viele hier gerne anders hätten, wird den Motarradfahrer in jeden Fall nur eine geringe Teilschuld treffen, wenn man dem Motarradfahrer nachweisen kann, dass er mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs war und so auch bei einem stehenden Hindernis nicht unfallfrei hätte anhalten können.
Interessant wäre noch die Frage, ob man eventuell den Polizisten mithaften lassen kann, wenn er wirklich die klare Anweisung gegeben hat die Einbahnstrasse entgegen der Fahrrichtung zu verlassen. Das mindeste vor einer solchen Anweisung wäre ja wohl, dass ein Polizeifahrzeug die Zufahrt zur Einbahnstrasse absichert. Aber selbst dann verbleibt noch die Frage ob die Polizei geltendes Recht (Verbot in der Einbahnstrasse Rückwärts zu fahren) überhaupt außer Kraft setzen kann. Schließlich scheint ja auch die Räumung einer Autobahn durch Wenden und zurückfahren unter polizeilicher Absicherung bis zur nächsten Ausfahrt einer gesetzlichen Grundlage zu bedürfen.
carhol
14.12.2008, 23:49 Uhr
zu: Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße weil sie blockiert is
da stehst du mit deiner ansicht aber ziemlich alleine.
mfg
tolu
15.12.2008, 16:05 Uhr
zu: Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße weil sie blockiert is
der biker muss beweisen, dass du nicht falsch reagiert hast. er ist ja auf dich aufgefahren. also ist die vermutung zu deinen gunsten. was sagt den die polizei, die war ja nicht weit weg.
Alex
16.12.2008, 14:04 Uhr
zu: Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße weil sie blockiert is
Man muss doch generell wenn man in eine EInbahnstraße einfährt oder an einer solchen vorbeifährt (und rechts vor links gilt) aufpassen ob nicht einer rauskommt.
Es kann ja immer jemand denken, dass es keine EInbahn ist und da herausfahren. Oder es kanne in Radfahrer rauskommen ...
Also hätte der Bruchpilot ja sowieso aufpassen müssen egal ob da jetzt die Polizei rückwärtsfahren angeordnet hat oder nicht.
wowa53
18.12.2008, 19:10 Uhr
zu: Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße weil sie blockiert is
ich kann leider den polizisten nicht finden weil er einfach im voirbeigehen gezeigt das ich zurück fahren soll weil es blockiert wegen der DEMO außerdem hatten die alle panzerungen an das ist unmöglich den wieder zu finden
die polizei kam auch dazu weil er sie angerufen hatte die konnten aber keine ursache erkennen wieso er hingefallen ist und meinten ich ahb nix falsch gemacht aber polizei und staatsanwalt ist was ganz anderes....
außerdem meinten die das sie das hier auch nciht verstehen und sagten nur wir sollen es selber klärern und sind abgehauen so hat der typ sich an seinen anwalt gemeldet bald kommt auch alles bestimmt vor gericht weil meine versicherung das nciht gezahlt hat....
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?
In keinem Fall
Zum Überholen
Um an einem Hindernis vorbeizufahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-001 / 3 Fehlerpunkte
Was versteht man unter defensivem Fahren?
Vorsorglich an jeder Kreuzung anhalten
Nicht auf seinem Recht bestehen
Mit Fehlern anderer rechnen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
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