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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris282
02.11.2008, 14:20 Uhr

Rote Ampel überfahren, Anhörungsbogen erhalten - was tun

Hallo,

meine Freundin hat gestern einen Anhörungsbogen erhalten. Ihr wird vorgeworfen, vor drei Wochen eine rote Ampel überfahren zu haben. Die Ampel sei länger als 1 sec. rot gewesen, die Fussgängerampel habe bereits grün gezeigt. Unter Zeuge wird eine Initiale Y.B. angegeben.
Nun soll sie sich innerhalb von einer Woche zu dem Vorgang äussern.
Sie kann sich nicht erinnern, über eine rote Ampel gefahren zu sein.
Uns ist aus dem Anhörungsbogen auch nicht ersichtlich, ob ein Foto vorliegt (dann hätte sie zumindest das Blitzen bemerken sollen) oder ob eine kontrollierte Rotlichüberwachung vorlag.

Sie ist über meine Rechtsschutzversicherung mitversichert, allerdings haben wir 250 € Selbstbeteiligung.

Was soll sie jetzt am besten tun?

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02.11.2008, 16:15 Uhr

zu: Rote Ampel überfahren, Anhörungsbogen erhalten - was tun

Eine konkrete Rechtsberatung kann hier im Forum aus juristischen Gründen nicht gegeben werden.

Damit ein Rotlichtverstoß geahndet werden kann, muss der Fahrer des Fahrzeugs zweifelsfrei identifiziert werden.
Denkbar ist, dass die Aussage von einem Passanten stammt, der sich Auto + Kennzeichen gemerkt hat.

Wenn er aber nicht mit hinreichender Sicherheit den Fahrer des Fahrzeugs bestimmen kann, und der Fahrzeughalter keine Aussage macht, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt geführt hat, kann der Verstoß nicht verfolgt werden.

Daher würde ich in solch einer Situation möglichst gar keine Angaben machen, insbesondere nicht zum möglichen Fahrer.

Die mit dem AB belastete Freundin hat das Recht, den Anhörungsbogen geflissentlich zu ignorieren.

mfG
Durban

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02.11.2008, 19:55 Uhr

zu: Rote Ampel überfahren, Anhörungsbogen erhalten - was tun

Ich persönlich würde den Anhörungsbogen in den Müll schmeißen.

Wie man auch reagiert, auf keinen Fall sollte man zugeben, zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt gefahren zu sein.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit starker Fahrbahnverschmutzung und Rutschgefahr rechnen?

An Baustellen

An innerstädtischen Kreuzungen

An Einmündungen von Feldwegen