bs01
21.10.2008, 11:12 Uhr
zu: parken gegen die Fahrtrichtung,innerhalb geschl.Ortschaft
Nein !
STVO §12(4):
4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muss auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen, sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
kompletter Text:
http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_12.php
Gruß
bs01
bs01
22.10.2008, 05:27 Uhr
zu: parken gegen die Fahrtrichtung,innerhalb geschl.Ortschaft
Wo hat der Teilnehmer was von Schienen oder Einbahnstraßen geschrieben ?????
Die beiden Ausnahmen konnte er auch vorher schon rauslesen, aber um die ging es offenstichtlich nicht.
bs01
22.10.2008, 22:53 Uhr
zu: parken gegen die Fahrtrichtung,innerhalb geschl.Ortschaft
Wie recht du doch hast, aller wahrscheinlichkeit nach handelt es sich auch um eine der beiden ausnahmen......und die erde ist doch eine scheibe (achtung ironie).......
durbanZA
23.10.2008, 00:47 Uhr
zu: parken gegen die Fahrtrichtung,innerhalb geschl.Ortschaft
» Wie recht du doch hast, aller wahrscheinlichkeit nach handelt es sich auch um eine der beiden ausnahmen......und die erde ist doch eine scheibe (achtung ironie).......
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Ich fürchte, Kahleberger war da schneller mit der Ironie...