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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern spock112
16.08.2008, 12:03 Uhr

Parkstreifen in Behindertenparkplatz umgewandelt

Hi an alle,

bei uns im Ort war vergangenes Wochenende das alljährliche Allstadtfest zu gange. Wie üblich wurden einige Parkverbotsschielder aufgestellt ... rechzeitig!

Neu dieses Jahr war, dass ein Parkstreifen (sonst mit dem Schild 315 gekennzeichnet in einen Behinderten-Parkplatz umgewandelt wurde. Dies erst an dem Tag, an dem das Fest begann und ich mich dort hin stellte.

Dazu wurde der untere Teil des Schildes 315 (alles unterhalb des P's) mit dem Zusatzschild 1044-10 überschilderd/verdeckt.

Jetzt soll ich 35€ bezahlen, weil ich auf einem Behinderten-Parkplatz stand. Soweit ok.

Doch hätten man die Änderung nicht anders und vorallem führer kenntlich machen müssen?!?

Denn normalerweise stehe ich dort jeden Tag. Da kann doch das einfache überhängen eines Schildes doch wohl nicht ausreichen, oder?!?

Für eure Hilfe/Meinung im Voraus vielen Dank.

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16.08.2008, 17:59 Uhr

zu: Parkstreifen in Behindertenparkplatz umgewandelt

mm ... und genau diese Verwaltungsvorschrift suche ich ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.08.2008, 19:02 Uhr

zu: Parkstreifen in Behindertenparkplatz umgewandelt

Die Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verlangt, dass Haltverbotszeichen mind. 72 Stunden vorher angekündigt werden, z.B. durch Zusatzzeichen.

Diese Frist hat hat auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt (BVerwG DAR 97, 119).

In deinem Fall wurden zwar keine Haltverbotszeichen aufgestellt, aber ein Behindertenparkplatz bedeutet ja auch Parkverbot für alle, die nicht berechtigt sind, sodass man auch hier die 72-Stunden-Regelung anwenden kann.

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16.08.2008, 20:52 Uhr

zu: Parkstreifen in Behindertenparkplatz umgewandelt

Klingt ja schon mal gut.
Hat jmd den genauen Wortlaut dieser Entscheidung.
Die HP des BVerwG gibts leider nicht her ...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

Sie dürfen halten

Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen

Sie dürfen parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Rechtsabbieger müssen warten

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung