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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Frankys
31.01.2008, 19:07 Uhr

Abbiegen auf eine zweispurige Straße

Hallo,

leider weis ich nicht wie ich mich in dieser Situation richtig Verhalten soll:

Wenn ich an einer Kreuzung links abbiegen will, auf eine Straße die 2 Fahrstreifen hat und ein rechts Abbieger von gerade aus kommt, muß ich da warten oder muss der rechts Abbieger die innere Spur nehmen und ich die äußere/linke?

Danke für jeder antwort, entschuldigung für die Rechtschreibfehler

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.01.2008, 19:15 Uhr

zu: Abbiegen auf eine zweispurige Straße

Der entgegenkommende Rechtsabbieger hat Vorrang und darf beim Abbiegen den Fahrstreifen frei wählen. Er darf also in weitem Bogen abbiegen und direkt auf den linken Fahrstreifen. Du bist also also Linksabbieger wartepflichtig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
31.01.2008, 19:25 Uhr

zu: Abbiegen auf eine zweispurige Straße

dito.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Frankys
31.01.2008, 19:27 Uhr

zu: Abbiegen auf eine zweispurige Straße

Dank für die schnelle Antwort.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
01.02.2008, 09:39 Uhr

zu: Abbiegen auf eine zweispurige Straße

Wenn die beiden Fahrstreifen von einer durchgezogenen Linie getrennt sind gilt das aber nicht, oder?

Da kann man dann von beiden Seiten gleichzeitig abbiegen, muss allerdings aufpassen, dass der Rechtsabbieger das auch kapiert hat. ;-))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.02.2008, 14:14 Uhr

zu: Abbiegen auf eine zweispurige Straße

Die Regelung gilt nicht, wenn deutlich die Fahrstreifen über die Kreuzung hinweg geführt werden.
Auf die Einhaltung dieser Regel würde ich aber nicht vertrauen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rooki
01.02.2008, 20:58 Uhr

zu: Abbiegen auf eine zweispurige Straße

Fahrbahnmarkierungen haben keine Bedeutung für die Vorfahrtregelung!

Man denke nur mal an den Winter, Schnee auf der Fahrbahn, da sieht man die Markierungen z.B. gar nicht!

Logisch! Oder? ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.02.2008, 22:01 Uhr

zu: Abbiegen auf eine zweispurige Straße

Rooki: soweit richtig. Es geht hier aber auch nicht um den Vorrang, erst recht nicht um die Vorfahrt.

Kahleberger: Ich meine das eher aus folgendem Gedankengang heraus:
Wenn die Fahrstreifen explizit über die Kreuzung weitergeführt werden, so schreiben sie vor, wie betreffende Abbieger sich einzuornen haben.
Hier kommt es erst gar nicht zu einer Konfliktsituation, über die Vorrang zu entscheiden haben könnte.

Zur Verdeutlichung, was ich meine, eine kleine Skizze.

Bild 1 zeigt eine Kreuzung, wie wir von ihr im Ausgangsfall geredet haben.
Hier ist der von "C" kommende Linksabbieger gegenüber dem von "D" kommenden Gegenverkehr generell nach § 9 Abs. 1 S. 1 StVO wartepflichtig. Er muß also dem entgegenkommendem Rechtsabbieger Vorrang gewähren, der Rechtsabbieger hat freie Fahrstreifenwahl.
Das Einordnen und das Abbiegen sind hier als getrennte Vorgänge zu werten:
Zuerst viegt der von "D" kommende Rechtsabbieger ab, dabei hat er gegenüber den vin "C" kommenden Vorrang.
Sein Fahrsreifen endet, nach dem Abbiegen fährt er in eine neue Straße ein, in der die freie Fahrstreifenwahl gilt.

Anders ist es m.E. in der 2. Situation:
Hier endet der Fahrstreifen des aus Richtung "D" kommenden Rechtsabbiegers nicht; er wird über die Kreuzung weitergeführt.
Würde er sich nun auf dem Linken fahrstreifen einordnen, so würde er einen Fahrstreifenwechsel vornehmen, bei dem er nach § 7 Abs. 5 StVO nachrangig ist.
Auch der von "C" kommende Linksabbieger bleibt auf seinem Fahrstreifen. Einen Konflikt gibt es hier nicht.

Daß Markierungen keinen Einfluss auf die Vorfahrtsregelung haben, ist unbestritten, bezeht sich m.W. aber eher auf solche Situation wie die 3., die ich dargestellt habe:
Ohne weitere VErkehrszeichen gilt an dieser Einmündung rvl; ein von A kommender Geradeausfahrer müsste also einem von "C" kommendem Fahrzeug Vorfahrt gewähren, auch wenn die Markierung auf den ersten Blick etwas anderes vermuten lässt.

Hier das Bild:
<a href="http://img201.imageshack.us/my.php?image=ft1tn8.gi
f"
; target="_blank"><img src="http://img201.imageshack.us/img201/3854/ft1tn8.th.
gif"
; border="0" alt="Free Image Hosting at www.ImageShack.us" /></a>

Ich kann ja mal gucken, ob ich was geschriebenes dazu finde, da komme ich aber frühstens Montag zu.

Wie gesagt, letztendlich würde ich das auch nicht beschwören, ich meine nur, mich zu erinnern, daß es so geregelt ist.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.02.2008, 22:09 Uhr

zu: Abbiegen auf eine zweispurige Straße

Hier ein funktionierender Link ;)

http://img186.imageshack.us/my.php?image=ft1hq8.gi
f

..zum Seitenbeginn

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Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

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Vom Zustand der

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