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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Keine Ahnung
27.01.2008, 15:12 Uhr
Blaulicht OHNE Martinshorn
Hallo,
vor kurzem fuhr hinter mir ein Notarzt auf die Autobahn, zwar mit Blaulicht, aber ohne Martinshorn.
Daher meine Frage:
Muss ich einem solchen Fahrzeug platz machen, oder muss es, damit es einen Anspruch aufs "Wegerecht" hat auch noch das Horn anmachen?
Wenn ich von § 38 StVO ausgehe, dürfte ich doch eingentlich so lange vor diesen Fahrzeugen fahren, bis es das Horn anmacht, oder?
DANKE
PS.: Keine Sorge, die Autobahn war leer und er hatte keine Problem links an mir vorbei zu fahren :-)
Keine Ahnung
27.01.2008, 22:49 Uhr
zu: Blaulicht OHNE Martinshorn
Alles klar, danke
TineP
27.01.2008, 23:04 Uhr
zu: Blaulicht OHNE Martinshorn
wahrscheinlich WEIL die Autobahn frei war, hatte er nur das Blaulicht an. Ich fahr auch mit NAF bzw RTW und auch wir fahren mit Licht ohne Horn wenns die Situation erlaubt.
Schoki
27.01.2008, 23:13 Uhr
zu: Blaulicht OHNE Martinshorn
Jup, sehe ich bei uns auch ständig. Sobald der Weg frei ist wird das Horn ausgemacht und sobald einer vor denen fährt ist es wieder an.
TineP
27.01.2008, 23:17 Uhr
zu: Blaulicht OHNE Martinshorn
genau, so ein martinshorn is nämlich fies laut (soll ja auch so sein) und auch im RTW isses noch deutlich hörbar.
durbanZA
28.01.2008, 00:53 Uhr
zu: Blaulicht OHNE Martinshorn
Auf der Autobahn ist das Horn bei hohen Geschwindigkeiten oftmals gar nicht zu hören (je nach Bauart).
Generell sollte man dem Fahrzeug auch ohne Horn Platz machen, denn der Fahrzeugführer macht das Blaulicht nicht zum Spaß an.
Gerade auf der Autobahn wird gerne auf das Horn verzichtet, da das Blaulicht von hinten oftmals früher erkannt wird.
Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges erwartet also, daß es der rechtlichen Bindung des § 38 StVO gar nicht erst bedarf.
Die Gassenregelung gilt nur bei Stau. Wenn die Autobahn frei ist, sollte man, um dem Einsatzfahrzeug Platz zu machen, auf den rechten Fahrstreifen wechseln (nur, daß keiner auf die Idee kommt, bei 180 links ranzufahren ;))
mfG
DurbanZA
tolu
28.01.2008, 11:11 Uhr
zu: Blaulicht OHNE Martinshorn
nach gesetzt müssen in diesem fall beide einrichtungen eingeschaltet sein. allerdings tun dies viele fahrer von einsatzfahrzeugen nicht. oft auf rücksicht auf die anwohner. z.b. nachts auf einer ortsstrasse.
leider ist es aber im falle eines falles schlecht für den fahrer, falls es zu einer kollision kommt und er kein horn eingeschaltet hatte.
][
28.01.2008, 18:11 Uhr
zu: Blaulicht OHNE Martinshorn
Muss man denn jeden Mist diskutieren?
Egal ob Martinshorn an oder nicht, kommt von hinten ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht näher, ist also schneller als ich lasse ich es vorbei.
Fahre ich selbst schneller ist es mir egal. Lediglich im dunkeln nehme ich dann selbst Tempo raus weil ich weiss wie schlecht eine Unfallstelle nachts ggf. zu sehen sein kann.
Gruß
Christian
TineP
28.01.2008, 19:18 Uhr
zu: Blaulicht OHNE Martinshorn
Und grundsätzlich sollte sich jeder, der Einsatzfahrzeuge behindert (egal ob mit oder Horn), mal überlegen ob er nicht selbst irgendwann mal drauf angewiesen ist, dass der RTW oder das NAF schnellstens bei ihm ist. Denn wenns echt mal um den Ernstfall geht, nützen alle Gesetzesparagraphen der Welt nichts.
durbanZA
28.01.2008, 20:51 Uhr
zu: Blaulicht OHNE Martinshorn
Kahleberger, Deine Antwort wundert mich, gerade Du appelierst doch auch gerne an den gesunden Menschenverstand: Gerade auf Autobahnen wird auf das Horn oft verzichtet. Es ist dort oft kaum zu hören und das Blaulicht wird weitaus besser wahrgenommen.
Blaues Blinklicht kündigt nach § 38 Abs. 2 StVO eine Einsatzfahrt an. Der Fahrer sagt: "Hier komme ich."
Daher sollte man bei dieser Ankündigung Platz machen und nicht darauf warten, daß der RTW (oder NAF, was das auch immer ist, TineP?) so nahe ist, daß man bei 150 das Horn hört. Dann hängt er einem nämlich schon im Kofferraum.
TineP
28.01.2008, 21:12 Uhr
zu: Blaulicht OHNE Martinshorn
@durbanZA
Notarzteinsatzfahrzeug :)
durbanZA
28.01.2008, 21:47 Uhr
zu: Blaulicht OHNE Martinshorn
Dann sind wir aber beim NEF ;)
Dachte schon, ihr habt da irgendwie ein neues Pilotprojekt *g*
TineP
29.01.2008, 05:48 Uhr
zu: Blaulicht OHNE Martinshorn
also zumindest bei mir hier sagen alle NAF, ich kenns gar nicht anders (by the way, NAF klingt in meinen Ohren viel netter *g*). Aber eigentlich ja völlig egal wie mans nennt, hauptsache es erfüllt den Zweck. :)
durbanZA
29.01.2008, 22:01 Uhr
zu: Blaulicht OHNE Martinshorn
Aber natürlich sagt mir die SMH etwas, spezieller noch die DMH ;)
Gelungene Zusammenfassung.
- Sonderrechte kann das Einsatzfahrzeug auch ohne Einsatzhorn, sogar ohne Blaulicht in Anspruch nehmen.
- Wegerechte ergeben sich erst aus gemeinsamer Nutzung von Blaulicht und Horn.
- Blaulicht alleine kündigt die Einsatzfahrt an- ohne rechtliche Bedeutung für die anderen Verkehrsteilnehmer. Es mahnt zur Vorsicht. Und der gesunde Menschenverstand gebietet, auch hier schon auf seinen Vorrang ggf. zu verzichten. Theoretisch ist man aber nicht dazu verpflichtet.
TineP: Die offizielle Bezeichnung ist NEF (hab auch ehrlich gesagt noch nie was von NAF gehört).
Ihr habt aber kein NAW- System, oder?
mfG
Durban
TineP
29.01.2008, 22:32 Uhr
zu: Blaulicht OHNE Martinshorn
okay, ich geb mich geschlagen. ja, es heisst offiziell NEF, aber ich find halt NAF klingt trotzdem netter. :)
und durban:
ja, wir haben ein NAW-System, aber auch das Rendevouz (hab ichs richtig geschrieben?)-System. Hier is so ein Knotenpunkt zwischen A3, A81, A7 und A70, deswegen krachts hier ständig und die Jungs aller Wachen sind viel beschäftigt. Viele meiner Docs (Anästhesisten) fahren aber auch mit dem eigenen Auto (O-ton: "hab ich dir schon mein neues Blaulicht im Kofferraum gezeigt?").
durbanZA
31.01.2008, 20:52 Uhr
zu: Blaulicht OHNE Martinshorn
Hmpf... Privatfahrzeug als NEF, hoffentlich nicht in der Regelrettung, denn es würde mich wundern, wenn das nach Euerm Landesrettungsdienstgesetz zulässig wäre. Und wenn doch, dann ist das änderungsbedürftig.
Zivile Fahrzeuge erfüllen weder von der technischen, noch von der medizinischen Ausstattung her die Anforderungen an ein NEF. Mir ist kein Landkreis bekannt, indem ein Privatarzt im Zivilfahrzeug als Regelrettungsmittel zum Einsatz kommt. (Würde mich mal interessieren, wie ihr die Einsätze dann abrechnet, der Arzt sitzt dann ja vermutlich nicht auf der RW, sondern zuhauso oO)
Höchstens im Hintergrunddienst erscheint mir sowas möglich, solange die Dammen und Herren Dottores ihre Sondersignalanlagen auch brav eintragen lassen.
Na ja, ist mal interessant, mit jemandem aus dem Süden über soetwas zu reden. Da scheint doch einiges anders zu laufen als hier.
TineP
02.02.2008, 05:54 Uhr
zu: Blaulicht OHNE Martinshorn
mmh, okay, ich bin sicherlich nicht so bewandert in Gesetzesdingen was das Rettungswesen angeht wie du (by the way, warum weisst du das alles?? Selber Arzt? Jurist? Nicht dass ich noch verklagt werde oder so *g*).
Allerdings fahren viele meiner Bekannten und Freunde mit ihrem PrivatPkw Notarztdienst, einige auch als LNA. Die haben halt dann nen Funker, Magnetschilder und ein Magnetblaulicht im Kofferraum und natürlich überall Notarztklamotten, Koffer, Ausrüstung etc rumliegen.
Wie das mit der rechtlichen Seite ist, weiss ich nicht, aber ich kann gerne mal bei einem von denen nachfragen, wenn es dich interessiert.
mfg, Tine
durbanZA
14.02.2008, 21:48 Uhr
zu: Blaulicht OHNE Martinshorn
Ich hatte ganz vergessen, dass ich mir vorgenommen hatte, das Geheimnis um meine Identität zu lösen; nicht dass man glaub, ich hätte etwas zu verschleiern.
Also:
Ich bin weder Arzt, noch Jurist.
Ich bin Jurastudent und arbeite im Rettungsdienst, weshalb mich Rettungsdienstrechtliche Dinge sehr interessieren.
So, Geheimnis gelüftet.
Zum Thema, in der Hoffnung, daß Du noch mitliest:
Wo bringen die NA denn allein in ihrem Privatwagen EKG, Beatmungsgerät und (vorallem) Sauerstoffflasche unter? Und was passiert mit dem "NEF" auf der Fahrt ins KH?
Ich kann mir, erhlich gesagt, keinesfalls vorstellen, dass dort Privat- PKW im Regelrettungsdienst eingesetzt werden.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung
Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge
Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B / 3 Fehlerpunkte
Wie haben Sie sich zu verhalten?
Hupen und vor beiden Radfahrern abbiegen
Nur den in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer durchfahren lassen
Beide Radfahrer durchfahren lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf eine Gefahrstelle
Auf eine Erste-Hilfe-Station
Auf eine Kreuzung
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