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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 2712stoffel
19.11.2007, 11:15 Uhr

abknickende vorfahrtstraße


hallo!
abknickender vorfahrtstraße folgen, blinker setzen-klare sache. Aber folgender fall: T-Kreuzung, nach links abknickende vorfahrt, blinker LINKS! Nach rechts ab (wohlgemerkt deutlich rechts ab - 90°)von der vorfahrtsstr. blinker RECHTS???? ich meine ja, denn was wäre, wenn geradeaus auch noch möglich wäre? Ich muss doch - eben wie an einer jeden kreuzung - zu erkennen geben, wohin ich will! Hier an dieser besagten kreuzung geht es nur links und rechts - also blinker links oder rechts - aber eben blinker, oder? Würde mich um fundierte Antwort freuen - da die Polizei anderes behauptet hat, was mich sehr geärgert hat.
MfG 2712stoffel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.11.2007, 11:21 Uhr

zu: abknickende vorfahrtstraße

In welchem Zusammenhang hat die Polizei denn das behauptet? Das wäre ja das erste Mal, dass es die Polizei beanstandet, dass geblinkt wird ...

Biegt man rechts ab, dann muss man rechts blinken, wobei es überhaupt keine Rolle spielt, ob es sich um eine abknickende Vorfahrtstraße handelt. Es mag Grenzfälle geben, in denen man nicht genau sagen kann, ob ein Fahrmanöver noch als Geradeausfahrt gilt oder schon als Abbiegen, aber bei den erwähnten 90 Grad kann man das ja nur als Rechtsabbiegen betrachten, sodass geblinkt werden muss.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-001 / 3 Fehlerpunkte

Ein Kraftfahrer hat zu viel Alkohol getrunken und darf deshalb nicht mehr fahren. Wie kann er seine Fahrtüchtigkeit nicht wiederherstellen?

Indem er

- zwei Tassen starken Kaffee trinkt

- eine halbe Stunde spazieren geht

- eine halbe Stunde schläft