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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
focusdriver87
18.10.2007, 17:49 Uhr
Benutzung des Gehwegs beim Abbiegen
Hallo,
Jeder kennt die Situation:
Man möchte über den Gehweg abbiegen, muss aber eine gewisse Zeit warten bis man "raus kommt". Und jetzt stehen Sie da, die Fußgänger mit bösem Blick, die vorbei möchten aber nicht sofort können.
Ich schaue ja meistens bevor ich abbiege, dass ich niemanden behindere, aber es gibt ja Straßenstücke die man vor dem Gehweg nicht einsehen kann. Wie verhält man sich richtig? zurückfahren und Fußgänger vorbei lassen?
Vielen Dank!
Mfg
Lambo-Benni
18.10.2007, 19:07 Uhr
zu: Benutzung des Gehwegs beim Abbiegen
Hat heute erst eine Frau gemacht. Sie ist tatsächlich ein Stückchen zurück. :-) Sieht man nur sehr selten. Ansonsten gehe ich als Fußgänger immer außenrum. Wenn alles allerdings gut einsehbar ist, lass ich auch gern mal den Otto raus *g*.
Hinniwilli
20.10.2007, 22:19 Uhr
zu: Benutzung des Gehwegs beim Abbiegen
Ein Vortasten ist nur an Kreuzungen und Einmündungen erlaubt. An Einfahrten schreibt die StVO. vor, dass man sich Einweisen läßt.
Kaktus
21.10.2007, 09:41 Uhr
zu: Benutzung des Gehwegs beim Abbiegen
Wenn kein Einweiser da ist, sollte man sich jedoch langsam vortasten, damit man ein besseres Bild bekommt!
;-)
Ute
21.10.2007, 10:45 Uhr
zu: Benutzung des Gehwegs beim Abbiegen
Ha, Kaktus, Du Schlaumeier!
Was machst Du aber, wenn Du rückwärts auf die Straße mußt, weil Du in einer Einfahrt stehst, in der Du nicht wenden kannst, Dir Hecken oder Mauerwerk die Sicht verderben? Ja, Du hättest Rückwärts auf das Grundstück fahren können, damit du vorwärts wieder auf die Straße kommst. Manchmal geht das eben nicht. Da bleibt Dir dann wirklich nichts anderes übrig, als jemanden um Hilfe zu Bitten. Schließlich sehen 4 Augen mehr als zwei!
haribo
29.10.2007, 10:15 Uhr
zu: Benutzung des Gehwegs beim Abbiegen
als Autofahrer einfach nicht den Gehweg benutzen?
Georg_g
29.10.2007, 11:45 Uhr
zu: Benutzung des Gehwegs beim Abbiegen
»als Autofahrer einfach nicht den Gehweg benutzen?«
Lass mich raten: Du hast nur die Überschrift gelesen, aber keinen einzigen der Beiträge, stimmt's?
Es ging hier um die Benutzung einer Ausfahrt, bei der man über den Gehweg fahren muss.
Haribo macht Kinder froh, und Erwachsene ebenso.
haribo
29.10.2007, 12:15 Uhr
zu: Benutzung des Gehwegs beim Abbiegen
natürlich habe ich die Beiträäge gelesen! Und die/der TS hat gesagt ...Man möchte über den Gehweg abbiegen, ...; ich wollte noch nie über einen Gehweg abbiegen, du?
Und es war auch nirgends Rede von einer Ausfahrt!
Georg_g
29.10.2007, 16:09 Uhr
zu: Benutzung des Gehwegs beim Abbiegen
»ich wollte noch nie über einen Gehweg abbiegen, du?«
Ja, schon oft. Jeden Tag, wenn ich von zuhause losfahre, muss ich gleich über den Gehweg abbiegen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte
Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?
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Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-011 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen diese Straße nicht benutzen?
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