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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sphinxeinstein
28.07.2007, 16:04 Uhr

Zeugenfragebogen, Zeugenfragebogen

Hallo,

meine Frau bekam vor ein paar Tagen ein Schreiben des "Regierungspräsidium Kassel". Sie soll wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes (Überschreitung 29 km/h) einen Zeugensbogen zurück senden.

Im Anschreiben steht wörtlich:

... "Ansonsten senden Sie bitte den Fragebogen innerhalb einer Woche nach Erhalt dieses Schreibens an die oben genannte Dienststelle zurück, selbst wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, da ansonsten weitere Ermittlungen .

ich war der Fahrer, wenn geplitz hat ,wo Der Falle war,ist die Streck von 50 auf 30Km/h umgestellt, da ist ein Größe Restaurant, und vermute irgendwie Beziehung zu haben, das gleich davor auf 30 Zone umzustellen, und gleich auch ein Radar.


was kann ich tun

Vielen Dank für Eure Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 123Flubber
28.07.2007, 16:14 Uhr

zu: Zeugenfragebogen, Zeugenfragebogen

Du erstmal recht wenig - deine Frau kann den Zeugenfragebogen ausgefüllt zurück senden oder von ihrem "Zeugnisverweigerungsrecht" Gebrauch machen.

D.h. sie muss dich als Ehemann (auch Verwandte bis 2. Grades) nicht belasten. Es könnte jedoch auch dann Anlass für die Behörde sein, dich als Fahrer zu vermuten und weitere Ermittlungen anzustellen.

Ein Freifahrtsschein ist das "Verweigern der Auskunft" daher leider nicht.



Gute Fahrt,

Flubber

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.07.2007, 17:44 Uhr

zu: Zeugenfragebogen, Zeugenfragebogen

Ich schließe mich meinem Vorredner an. Wenn Deine Frau den Bogen nicht beantwortet, ist es an der Behörde, den Fahrer ausfindig zu machen. Dazu hat sie 3 Monate Zeit.
Die Chancen, um die Strafe herumzukommen, stehen allerdings selbst bei Ignorieren des Zeugenbefragungsbogens denkbar schlecht, der der Schluß auf den Ehemann ziemlich nache liegt.

Aus welchem Grund die 30 km/h angeordnet sind, spielt für die Strafe keine Rolle.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

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