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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
25.07.2007, 19:41 Uhr

Unklarheit bei der Geschwindigkeitsbeschränkung

Hallo,

Ich hätte mal eine Frage zum Thema Geschwindigkeitsbeschränkung!

Bei uns auf dem Land gibts viele (nicht geschlossene) Ortschaften! Vor vielen steht das Schild mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit! Aber es kommt nach dem Ort kein Aufhebungsschild! Außerdem steht am anderen Ende bzw. Anfang des Ortes die gleiche Geschwindigkeitsbeschränkung!

Was gilt in dem Fall?
bezieht sich die beschränkung nur auf die Ortschaft?

Vielen Dank!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
25.07.2007, 19:51 Uhr

zu: Unklarheit bei der Geschwindigkeitsbeschränkung

Also, keine gelbe Ortstafel (weder Ortseingang noch -ausgang)? Dann gilt das hier.

"Vermutlich" eine fehlerhafte Beschilderung (Aufhebung des Streckenverbots fehlt), aber vermuten kann man viel, und das Fehlen der Aufhebung entbindet einen nicht von der Pflicht, sich weiter an das Tempolimit zu halten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

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