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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
10.07.2007, 14:28 Uhr

mit dem roller auf die schnellstraße

so, ich mal wieder :)

nun lautet meine frage, ob man mit dem roller auf die schnellstraße darf, wenn eine höchstgeschwindigkeit von 50kmh gilt??

ich habe schon bei div. routenplanern versucht eine umwegstrecke zu finden, aber irgendwie finde ich die schnellstraße an sich gar nicht und naja .... auf jeden fall gibt es diese schnellstraße, bin ja schon oft genug da gefahren, sie ist mit diesem blauen schild gekennzeichnet, aber hat nunmal eine höchstgeschw. von 50kmh

kann ich sie vielleicht deshalb auch nicht im routenplaner finden? weil es keine "echte" schnellstraße ist ??


mmh, mag jetzt alles etwas komisch klingen, wer noch nachfragen hat, möge sie einfach stellen, weiß dass das etwas kompliziert ist!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern francesca
10.07.2007, 14:41 Uhr

zu: mit dem roller auf die schnellstraße

Meinst Du das Zeichen?

VZ Kraftfahrstrasse

Wenn es das ist, dann darfst Du die Strasse mit dem Roller nicht benutzen. Dort dürfen nur Kraftfahrzeuge fahren, die eine bbH von mehr als 60 km/h erreichen. Daran ändert auch die dort geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit nichts.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
10.07.2007, 14:44 Uhr

zu: mit dem roller auf die schnellstraße

danke für die schnelle antwort!

genau ja das zeichen meine ich!


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.07.2007, 14:55 Uhr

zu: mit dem roller auf die schnellstraße

Auf Straßen mit diesem Zeichen darfst du nicht fahren, unabhängig davon, welche zulässige Höchstgeschwindigkeit ausgeschildert ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Soni88
10.07.2007, 21:25 Uhr

zu: mit dem roller auf die schnellstraße

hm, aber n bisschen paradox isses schon o.O

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Nur für Sie

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-012-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-012-B

Der blaue Pkw muss warten

Das Motorrad darf vor mir abbiegen

Ich lasse den blauen Pkw abbiegen