Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
06.07.2007, 12:58 Uhr

Haftpflichtversicherung

Hallo,

Ich hätte mal eine Frage zur Haftpflichtversicherung! und zwar: Zahlt diese eigentlich auch den Schaden vom eigenen Auto oder nur den vom Unfallgegner??

Vielen Dank!

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
06.07.2007, 13:12 Uhr

zu: Haftpflichtversicherung

"Kfz-Haftpflichtversicherung, die die Haftpflicht für durch Gebrauch des Kraftfahrzeugs verursachte Schäden abdeckt, in Deutschland, Österreich und der Schweiz, wie in den meisten anderen Ländern, als Pflichtversicherung ausgestaltet, ohne deren Abschluss Kraftfahrzeuge nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden "

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
06.07.2007, 13:27 Uhr

zu: Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung zahlt nur Schäden, die ANDEREN entstanden sind.
Wenn du dein eigenes Fahrzeug versichern willst, benötigst du eine Vollkasko bzw. Teilkaskoversicherung.

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
06.07.2007, 23:34 Uhr

zu: Haftpflichtversicherung

Der Name Haft-Pflichtversicherung versucht es schon auszudrücken:

Dort, wo durch den Betrieb eines Kfz ein Schaden bei anderen entstanden ist, muss der Halter des Kfz haften (=den Schaden ersetzen). Dagegen versichert zu sein ist Pflicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
07.07.2007, 14:08 Uhr

Haftpflicht-Versicherung

»Der Name Haft-Pflichtversicherung versucht es schon auszudrücken«

Der Name drückt etwas ganz anderes aus (wobei es im Falle der Kfz-Nutzung selbstverständlich stimmt, dass es Pflicht ist, diese Versicherung zu haben).

Wenn man das Wort trennen möchte, dann so:
"Haftpflicht"-Versicherung
und nicht
Haft-"Pflichtversicherung".

Wer im normalen Leben einem anderen einen Schaden zufügt, ist verpflichtet, ihm den Schaden zu ersetzen (er "haftet" für den Schaden, Bürgerliches Gesetzbuch §§210 ff.)

Genau das nennt man Haftpflicht.

Eine Haftpflichtversicherung, wenn man eine hat, sorgt dafür, dass der Geschädigte sein Geld bekommt, egal man sich als Schädiger den Schadenersatz gerade finanziell leisten kann oder nicht. Die Versicherung übernimmt also die Zahlungen, die sich aus der Haftpflicht ergeben und heißt genau deshalb Haftpflicht-Versicherung.

Dass diese Versicherung im Kfz-Bereich Pflicht ist, steht woanders, nämlich im Pflichtversicherungsgesetz.

Beispielsweise gibt es auch die sehr empfehlenswerte Privathaftplicht-Versicherung. Die deckt Schäden ab, die man im Privatleben verschuldet hat. Doch diese Versicherung ist eben keineswegs "Pflicht", obwohl diese Silbe auch hier im Wort vorkommt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie vor einem Bahnübergang warten?

Wenn rotes Blinklicht aufleuchtet

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Wenn sich die Schranken senken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-024-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-024-B

Ich muss warten

Ich darf vor dem Motorrad die Kreuzung überqueren