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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael Fleischmann
15.05.2007, 00:19 Uhr

Zeichen 253 und Zusatz "7,5 t"

Hallo,

der Text zu Zeichen 253 lautet folgendermaßen:

"Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse"

Wenn unter Zeichen 253 nun das Zusatzzeichen "7,5 t" steht, kommt folgende Aussage hinzu:

"Ist auf einem Zusatzschild ein Gewicht, wie "7,5 t", angegeben, so gilt das Verbot nur, soweit das zulässige Gesamtgewicht dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet."

Nun meine Frage:

Dürfen Zugmaschinen mit z.B. 6 t zulässigem Gesamtgewicht reinfahren oder nicht???

Ich freue mich über Antwort(en).

Grüße
Michael

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.05.2007, 00:29 Uhr

zu: Zeichen 253 und Zusatz "7,5 t"

Ist keine Gewichtsangabe unter dem Zeichen angebracht, dann dürfen Zugmaschinen dort generell nicht hineinfahren, unabhängig von deren Gewicht.

Ist jedoch eine Gewichtsangabe vorhanden, dann gilt diese auch für Zugmaschinen. In deinem Beispiel dürfte die Zugmachine mit 6 t z.G. also durchfahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael Fleischmann
16.05.2007, 00:21 Uhr

zu: Zeichen 253 und Zusatz "7,5 t"

@Kahleberg: Das Problem ist, das die Meinungen dazu unterschiedlich sind (verkehrsportal.de, Fahrlehrerverband, ...)

Die andere Argumentation geht in die Richtung, das die Zugmaschinen ausgenommen sind und die "3,5 t" durch die "7,5 t" ersetzt werden.

Gibts irgendwo "Verbindliche" Aussagen?

Danke für die Antworten!!!

Michael

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael Fleischmann
16.05.2007, 08:40 Uhr

zu: Zeichen 253 und Zusatz "7,5 t"

Mit "Zugmaschinen ausgenommen" meinte ich, das die 7,5 t nicht für die Zugmaschinen gelten.

Da stellt sich die Frage, was mit dem VZ 253 bezweckt werden soll? Warum wird ohne Zusatzschild der Zugmaschine das durchfahren verboten und mit Zusatzschild "7,5 t" wird es ihr dann erlaubt?

Fragen über Fragen,

Michael

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.05.2007, 11:09 Uhr

zu: Zeichen 253 und Zusatz "7,5 t"

Von den Fahrerlaubnisklassen kann man das nicht abhängig machen, und es gäbe dafür auch einige Gegenbeispiele.

Entscheidend ist einfach der Text zu Zeichen 253. Pkw und KOM sind vom Verbot generell ausgenommen. Zugmaschinen sind (ohne Zusatzzeichen) vom Verbot generell betroffen. Wird auf einem Zusatzzeichen ein anderes Gewicht angegeben, so gilt das Verbot nur, wenn die zulässige Gesamtmasse "dieser Verkehrsmittel" darüber liegt.

Mit "diesen Verkehrsmitteln" sind all jene gemeint, die überhaupt vom Verbot betroffen sein können, darunter also auch die Zugmaschine.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
16.05.2007, 11:25 Uhr

zu: Zeichen 253 und Zusatz "7,5 t"

@kahleberger
das schild gab es schon vor der führerscheinreform. die begründung stimmt so nicht.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
16.05.2007, 11:44 Uhr

zu: Zeichen 253 und Zusatz "7,5 t"

"Mit "diesen Verkehrsmitteln" sind all jene gemeint, die überhaupt vom Verbot betroffen sein können, darunter also auch die Zugmaschine. "

Das ist Auslegungssache. Kann ja auch sein, der Gesetzgeber meint mit "diesen Verkehrsmitteln" die Kfz über 3,5 t (die er dann auf 7,5t erhöht). Vielleicht meint er ja die Zugmaschinen gar nicht, weil er sie wenn kein Zusatzschild aufgestellt ist gar nicht in so einer Straße haben will.

Da kann man noch lange und breit diskutieren. Vielleicht kann ja jemand mit einem einschlägigen Kommentar zur StVO dienen in dem dieses Problem behandelt wird.

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.05.2007, 11:54 Uhr

zu: Zeichen 253 und Zusatz "7,5 t"

»Vielleicht kann ja jemand mit einem einschlägigen Kommentar zur StVO dienen in dem dieses Problem behandelt wird.«

Mit einem Kommentar kann ich nicht dienen, wohl aber mit einer Abhandlung zu diesem Thema, die in der Zeitschrift des baden-württembergischen Fahrlehrerverbandes abgedruckt war (fpx, 10/2005, S. 517). Dort wird wiederum auf eine schriftliche Stellungnahme des Verkehrsministeriums verwiesen. Wird durch ein Zusatzzeichen ein Gewicht angegeben, dann gilt diese Gewichtsgrenze auch für Zugmaschinen.

Da der TE schreibt, dass es von einem FL-Verband auch anderslautende Aussagen gibt, hat er wohl nicht den B-W-FL-Verband gefragt ;-)

Mir war die gleiche Auslegung aber auch schon vorher bekannt, ohne dass ich jetzt eine Quelle dafür nennen könnte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.05.2007, 12:24 Uhr

zu: Zeichen 253 und Zusatz "7,5 t"

»Leute!«

Kahleberger!

»Was ist denn eine Zugmaschine?«

Ein Kraftfahrzeug, dessen überwiegender Verwendungszweck das Ziehen von Lasten ist.

»... und somit nimmt man die Zugmaschine allgemein aus dem Verbot raus...«

Nee, andersherum. Ohne Zusatzschild unterliegen Zugmaschinen generell dem Verbot. Oder meintest du die Variante mit Zusatzzeichen? Nach deiner Argumentation müsste man dann auch ohne Zusatzzeichen Zugmaschinen vom Verbot ausnehmen, denn "das LKW-Aufkommen ist im Verhältnis zu Zugmaschinen, die alleine unterwegs sind, größer".

»Mit den Zusatzzeichen 7,5 t wird das Gewicht angehoben, nicht eine Fahrzeugart ausgenommen oder gar zusätzlich in die Verbotsliste aufgenommen.«

Das widerspricht jetzt aber deiner bisherigen Auffassung, dass die ZM aus obigem Beispiel (6 t z.G.) nun doch durchfahren darf. Bitte entscheiden Sie sich jetzt für eine Variante ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael Fleischmann
16.05.2007, 12:58 Uhr

zu: Zeichen 253 und Zusatz "7,5 t"

Zur Info:

Meine Auffassung war auch, das sich das "7,5 t" auf alle bezieht. Die Auskunft kam vom Bayerischen Fahrlehrerverband.

Aber der Hinweis auf die Abhandlung von Baden-Württemberg ist gut - Danke!

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