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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Jan´s-Mama
03.05.2007, 21:08 Uhr
Verhalten in verkehrsberuhigter Straße
Hallo, ich bräuchte ganz dringend mal Hilfe von jemand der sich auskennt. Dies ist mein allererster Eintrag in diesem Forum. Nun mein Problem: Wir wohnen seit Januar 2007 in einer verkehrsberuhigten Straße (soeine mit dem blauen großen Schild mit den spielenden Kindern). Seit es nun so schönes Wetter ist, spielt unser Sohn Jan, 5 Jahre auf dieser Straße. Da diese leicht abfällt, macht es natürlich Spaß mit dem Bobby-Car runterzufahren. Nun stören sich einige Nachbarn daran. Zum einen wäre es Ruhestörung zum anderen wäre es viel zu gefährlich. Sie müßten zu sehr aufpassen wenn sie durch die Straße fahren weil man ein Bobby-Car ziemlich spät sieht (wäre zu niedrig). Nach einem mittleren Nachbarschaftsstreit letzte Woche kam heute etwas Neues. Die "gestörten" Nachbarn arbeiten Nachtschicht und wollten Ihre Ruhe haben. Ich muß noch dazu erwähnen, das unser Sohn bis 16.15 Uhr jeden Tag im Kindergarten ist und dann bis ca. 19 Uhr auf der Straße spielt. Sonn-und Feiertags darf er von uns aus wg. des Lärms des Bobby-Cars nicht fahren.
Kann mir jemand sagen wie man sich da verhalten kann und ob die Nachbarn das verbieten können? Danke im Voraus. Gruß Jan´s-Mama
durbanZA
03.05.2007, 21:20 Uhr
zu: Verhalten in verkehrsberuhigter Straße
» Kann mir jemand sagen wie man sich da verhalten kann und ob die Nachbarn das verbieten können? Danke im Voraus. Gruß Jan´s-Mama «
Rein straßenverkehrsrechtlich gesehen nicht, da Kinderspiele in einem verkehrsberuhigten Bereich laut StVO ausdrücklich erlaubt sind.
Ein strafrechtlich relevantes Verhalten kommt hier m.E. ebenfalls nicht in Frage.
Grundsätzlich ist es möglich, daß bei "Lärmbelästigung" ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch entsteht. D.h. wenn jemand in seiner Privatssphäre durch vermeidbaren Lärm erheblich gestört wird, kann er vom Verursachenden unter bestimmten Umständen ein Unterlassen fordern.
Ich bin da kein Fachmann, aber ich denke, Bobbycarfahren gibt aber für einen solchen Anspruch zu wenig Grundlage.
Die Sache mit dem Gefährdungspotential finde ich ziemlich schwach als Ausrede. Ich mein, wer im Auto ein Kind im Bobbycar übersieht, vorallem in einer Straße, in der nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf, sollte sich überlegen, ob er sich noch ans Steuer trauen sollte.
Jan´s-Mama
03.05.2007, 21:34 Uhr
zu: Verhalten in verkehrsberuhigter Straße
Hallo durbanZA, vielen Dank das gibt Hoffung. Ich weiß schon das ein Bobby-Car laut ist. Die Kinder der "meckernden" Eltern fahren alle schon Fahrrad diese sind natürlich nicht so laut. Wir wohnen noch nicht lange hier und wollen auf keinen Fall Krach mit der ganzen Nachbarschaft haben. Wir haben schon die Bobby-Car Strecke auf den unteren Bereich in dem wir wohnen reduziert aber selbst dort scheint es zu stören und seit heute haben plötzlich 2 Väter abwechselnd Nachtschicht und ab 17.30 Uhr soll er nicht mehr fahren. Danke für die schnelle Antwort. Gruß Jan´s-Mama
carhol
04.05.2007, 01:03 Uhr
zu: Verhalten in verkehrsberuhigter Straße
bobbycar verbieten oder nachbarschaftsstreit.
du hast die wahl.
die nachbarn nicht.
bobbycar fahren fällt unter spielen was im vbb erlaubt ist (durban hat es schon gesagt) . verkehrstechnisch sind es normale geräusche die geduldet werden müssen.
mäh doch mal rasen oder kärcher den hof, das feut die nachbarn noch mehr.
oder sag ihnen sie sollen die fenster schliessen.
holger
Tierschützer
04.05.2007, 08:16 Uhr
zu: Verhalten in verkehrsberuhigter Straße
Carhol hat recht!
Was ist dir lieber?
Deinem Sohn das Bobbycar-fahren erlauben oder ein Nachbarschaftsstreit riskieren?
Es ist klar, dass in einer Spielstraße auch dementsprechend gespielt wird! Ich wohn selbst in einer Spielstraße, aber ich würde mich da nie gestört fühlen, wenn die Kleinen mal etwas lauter sind! (Wir waren ja alle mal Kinder) Wenns wirklich unerträglich wär, meine Güte, dann schließ ich halt die Fenster oder zieh mir eine Decke über den Kopf ;-)
Bloß nach 10 Uhr und an Sonn- und Feiertagen, wie vorhin erwähnt wurde, darf dein Sohn leider nicht so laut sein, dass sich andere gestört fühlen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-001 / 3 Fehlerpunkte
Ein Polizeibeamter regelt auf einer Kreuzung den Verkehr, obwohl die Ampeln in Betrieb sind. Was gilt?
Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
Die Zeichen des Polizeibeamten
Die Lichtzeichen der Ampeln
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet
Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge
Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
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