corsa-ultrablau
14.04.2007, 16:35 Uhr
zu: zulässige parkdauer von pkw anhänger auf öffentlichem raum
Soweit ich weiß, sind maximal 2 Wochen erlaubt. Wer länger parkt, muss laut Bußgeldverordnung 20,- € bezahlen.
Auszug aus der Bußgeldverordnung:
"Mit Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)
StVO § 12 Abs. 3b Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 12."
Beachte aber, dass der Anhänger immer an der gleichen Stelle stehen muss. Sobald er 1 Meter weitergeschoben wird, beginnt der 2-Wochen-Zeitraum wieder von vorne.
carhol
14.04.2007, 22:09 Uhr
zu: zulässige parkdauer von pkw anhänger auf öffentlichem raum
wenn es sich um einen entsprechend ausgezeichneten parkplatz kann er dort so lange parken wie er will.
an strassen ist das versetzen um 1 meter nicht ausreichend.
holger