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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
jules17
13.03.2007, 16:23 Uhr
Sonnenbrille
Hallo,
habe gehört, dass man im Strassenverkehr als Fahrer nur Sonnenbrillen bis zu einem bestimmten Tönungsgrad tragen darf. Stimmt das? Darf die Brille nachts getragen werden?
Georg_g
13.03.2007, 16:45 Uhr
zu: Sonnenbrille
Zum Glück ist in Deutschland nicht alles geregelt, und so gibt es auch keine gesetzlichen Vorschriften zu Sonnenbrillen. Du bist aber natürlich verantwortlich für gute Sicht, und daher ist das Tragen einer Sonnenbrille bei Nacht nach § 1 des Vernunftgesetzes verboten.
PS: Darf ich eigentlich mit verbundenen Augen von München nach Hamburg fahren? Ich habe kein Gesetz gefunden, das dies verbietet, also müsste es doch eigentlich erlaubt sein, oder?
durbanZA
13.03.2007, 16:58 Uhr
zu: Sonnenbrille
Nur, wenn es gestern kälter war als draußen!
wayne
13.03.2007, 17:44 Uhr
zu: Sonnenbrille
folgendes, ich habe mir damals eine normale brille geholt und dann im sommer noch eine sonnenbrille mit schliff. der optiker hat gemeint ich solle einfach die mit 80 % tönungsgrad nehmen (das ist die größte erlaubte tönung zum autofahren) und ich habe die dann genommen. als ich dann meine motorradprüfung machen wollte hatte ich ( da schönes wetter war) die sonnenbrille mit schliff an, und der prüfer hat gesagt ich darf diese brille nicht im strassenverkerh benutzen. er hat mir dann seine gezeigt die hatte 30 oder 40 % tönung.
ich meine seine argumente waren schon nicht verkehrt von wegen wenn ich in n tunnel reinfahre sehe ich die ersten selkunden nichts etc aber ich habe mich auch gefragt, wieviele leute fahren bitteschön mit ner normalen sonnebrille rum und keinen interessierts
also n witz fand ichs schon weil der optiker eben meinte ich solle einfach 80 % nehmen und hatte keine ahnung dass an sich nur 30 oder 40 erlaubt sind.
also wie gesagt, dies hat mir damals der prüfer gesagt ich gebe keine garantie darauf dass es stimmt meiner ansicht nach ist es verboten (sofern man eine brille trägt die man tragen MUSS, nur darauf beziehe ich mich!) aber ich habe die brille auch nie umgetauscht und bin trotzdem damit gefahren.
Georg_g
13.03.2007, 18:10 Uhr
zu: Sonnenbrille
Man muss schon etwas unterscheiden, ob man von einer reinen Sonnenbrille oder von getönten Korrekturgläsern spricht. Eine reine Sonnenbrille darf so dunkel sein, wie man Lust hat, weil man sie ja jederzeit einfach abnehmen kann.
Eine Korrekturbrille mit getönten Gläsern kann ich ja bei der Tunneleinfahrt oder bei Nacht nicht einfach so absetzen, es sei denn, man hätte noch eine zweite, ungetönte Brille dabei. Getönte Korrekturgläser dunkeln bei starker Lichteinstrahlung ab und hellen bei Dunkelheit auf, aber sie erreichen wohl bei völliger Dunkelheit nicht ganz die Lichtdurchlässigkeit von ungetönten Gläsern.
"Verboten" ist das dennoch nicht, insofern hat der Prüfer da auch nicht recht gehabt. Vielleicht gibt es aber eine Art Richtlinie (im Sinne einer Empfehlung) von Optikern, welchen Tönungsgrad man wann verwenden darf. Das sollte ein Optiker wissen.
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Sonnenbrille
Warum soll man eine Sonnenbrille nachts nicht tragen? Nur aufsetzen sollte man sie zu diesem Zeitpunkt beim Fahren nicht, könnte das Sehen einschränken.
tolu
13.03.2007, 22:20 Uhr
zu: Sonnenbrille
du hast einfach eine zum fahren ausreichende sehkraft zu haben.
ich habe eine rayban sonnebrille und bin damit zufrieden. die hat glaub 40% tönung. reicht meiner meinung nach. du willst ja nicht genau in die sonne glotzen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-102 / 3 Fehlerpunkte
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