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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
09.03.2007, 18:52 Uhr

Wieder mal über "Linkspenner" auf der Autobahn geärgert?

Hallo, folgendes hab ich in einem anderen Forum gelesen:

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"Wieder mal über "Linkspenner" auf der Autobahn geärgert?

Seit die neue "Dränglervorschrift" in Kraft ist (Drängeln: 250 EURO und 4
Punkte und 3 Monate Fahrverbot) , sollte man lieber gleich RECHTS
überholen:

Rechts überholen: 50 EURO und 3 Punkte (200 EURO und 1 Punkt gespart!)

Einen weiteren Punkt kann man sogar noch sparen, wenn man statt der rechten
Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen befahren zum Zweck des
schnelleren Vorankommens: 50 EURO und 2 Punkte. Vorteile: Man hat niemanden
bedrängt, sich nicht aufgeregt, ist schneller an d em "X" auf der linken
Spur vorbeigezogen und hat dabei noch 200 EURO und 2 Punkte gespart.

Aber halt, es geht noch billiger und effektiver: Man kaufe sich ein
Blaulicht und ein Martinshorn, verwende dasselbe und genieße die damit
verbundene freier Fahrspurwahl auch bei widrigsten Verkehrsverhältnissen.
Die Verwendung solcher kleiner Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische
20 EURO ! Bußgeldverordnung zu § 38 StVO "Blaues Blinklicht zusammen mit
dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich
verwendet: Regelsatz 20 EURO.

Also, 230 EURO gespart und KEINE Punkte!"
-----------

Der oberste Teil mit dem drängeln und links überholen ist ja bekannt, aber stimmt das auch mit dem Blaulicht?

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09.03.2007, 19:03 Uhr

zu: Wieder mal über "Linkspenner" auf der Autobahn geärgert?

Ok hab mal selber gesucht und folgendes gefunden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Rechts-%C3%BCberho
len-Standstreifen-%C3%BCberholen-mit-Blaulicht-fah
ren__f18448.html

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09.03.2007, 19:36 Uhr

zu: Wieder mal über "Linkspenner" auf der Autobahn geärgert?

acht gott, so alt, und immernoch nicht besser.

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09.03.2007, 20:18 Uhr

zu: Wieder mal über "Linkspenner" auf der Autobahn geärgert?

rofl was für ein trottel hat sich denn sowas naives einfallen lassen? also erstens wirst du schon bei den ersten zwei punkten nicht so glimpflich davon kommen wenn du zb von ner zivilstreife mit kamera aufgenommen wirst da kommen nämlich garantiert nocjh ein paar andere tatbestände dazu.

zu was anderem, bekannte von mir haben in ihrem abifilm eine szene mit einem privatauto gedreht (stürmung eines SEK) und hatten ein blaulicht drauf. bescheuerte passanten haben die polizei alamiert (obwohl sie aufgeklärt waren/wurden was sache ist) polizei kam das ende vom lied war dass es keinen abifilm und auch sonst nix mehr gab weil eine strafe von mehreren 1000 damals noch mark zu bezahlen war. p.s. das ergebnis war so milde weil ein vater einer schülerin ein auf verkehrsrecht spezialisierter anwalt war.

also vergiss es lieber mit dem blaulicht   

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09.03.2007, 20:24 Uhr

zu: Wieder mal über "Linkspenner" auf der Autobahn geärgert?

Hatte es auch vorher nicht vor :)
Sowas in der Preisklasse wie du sagst steht ja auch im Artikel von Frag-einen-Anwalt.

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09.03.2007, 21:39 Uhr

zu: Wieder mal über "Linkspenner" auf der Autobahn geärgert?

achso, den bericht habe ich gar nicht gelesen, weil mir schon vorher klar war dass alles schwachsinn ist ;)

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10.03.2007, 11:35 Uhr

zu: Wieder mal über "Linkspenner" auf der Autobahn geärgert?

Habe letzten einen Bericht über Moskau gesehen. Da gibt es einen Regelrechten Handel mit Blaulichten. In Moskau gibt es auf den Großeren Straßen Spuren die man nur mit Blaulicht und Ausnahmegenehmigung fahren darf. Die spur ist eigentlich nur für Polizei, Politiker, und deren Angestellten gedacht. Da gibt es einen richtigen Handel für mehrere Tausend Euro können sich Reiche das Blaulicht mit Genehmigung kaufen. Er sei ein Angestellter eines Politiker. Haltet denen die Polizei auf kann Sie nichts machen. Ich weiß wirklich nimmer wie teuer das teilweise war aber wirklich sehr teuer, so teuer das es sich nur wenige leisten können.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B

An der Sichtlinie anhalten

An der Haltlinie anhalten

Die Kreuzung ohne anzuhalten überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden