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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
frage
01.01.2007, 16:33 Uhr
An Ampel falsch eingeordnet - Rückwärtsfahren erlaubt?
Wenn ich bemerke, dass ich mich an einer Ampel falsch eingeordnet habe, darf ich dann rückwärts fahren und die Spur wechseln (natürlich nur, wenn hinter mir kein anderes Auto ist)?
Falls ja: Darf man das auch, wenn die Ampel grün ist?
Frohes Neujahr
Security_neu
01.01.2007, 17:14 Uhr
zu: An Ampel falsch eingeordnet - Rückwärtsfahren erlaubt?
Gibt da ne Frage im Fahrschulbogen drin:
Sie merken, dass Sie sich an der Ampel falsch eingeordnet haben, was machen Sie?
Man soll dann einen Umweg in Kauf nehmen, um den Verkehr nicht zu behindern.
Aber ich denk wenn du da ausschließen kannst, dass du jemanden behinderst, dann kannste VORSICHTIG etwas zurück, und die Spur wechseln ;-) Auch wenns eigentlich nicht erlaubt ist. (Weil ja durchgezogene Linie)
MuE
01.01.2007, 17:51 Uhr
zu: An Ampel falsch eingeordnet - Rückwärtsfahren erlaubt?
Also ich habs so gelernt, dass man die Fahrspur nicht wechseln darf, sofern die Fahrspuren in jeweils verschiedene Richtungen gehn und man bereits im durchgezogenem Linienbereich steht...
Aber was keiner weiß, macht keinen heiß. Was sagte mein Vater immer : "Du kannst machen was du willst, darfst dich nur nicht erwischen lassen".
frage
01.01.2007, 18:06 Uhr
zu: An Ampel falsch eingeordnet - Rückwärtsfahren erlaubt?
»Man soll dann einen Umweg in Kauf nehmen, um den Verkehr nicht zu behindern.«
Das habe ich bisher auch immer gemacht, aber manchmal ist das doch sehr nervig.
»Auch wenns eigentlich nicht erlaubt ist. (Weil ja durchgezogene Linie)«
Ich würde dann natürlich so weit zurücksetzen, dass ich nicht über die durchgezogene Linie muss (die ist ja meistens nur auf den letzten Metern vor der Ampel).
beutlin
03.01.2007, 13:25 Uhr
zu: An Ampel falsch eingeordnet - Rückwärtsfahren erlaubt?
Wenn du deine Augen beim fahren nicht aufmachst oder nicht drauf achtest wo du hinfährst, bist du selber dran Schuld und muß den Umweg in kauf nehmen. Entschuldigung es ist aber so und ausserdem ist das ein Widerrechtliche Handlung.
carhol
03.01.2007, 14:56 Uhr
zu: An Ampel falsch eingeordnet - Rückwärtsfahren erlaubt?
wenn man selber noch keinen führerschein hat, sollte man sich etwas zurück halten mit solchen aussagen.
es ist grundsätzlich nicht widerrechtlich.
holger
00peugeot00
03.01.2007, 16:50 Uhr
zu: An Ampel falsch eingeordnet - Rückwärtsfahren erlaubt?
@ beutlin...
wenn du erst mal den führerschein hast, wirst du anders drüber denken.
was machst du denn, wenns dunkel draußen ist, es sau arg regnet und du die straße nicht mehr richtig siehst? da kanns schon sein, dass man mal in der falschen spur steht, wenn man z.b. die pfeile auf der straße nicht erkennen kann.
ach gott, eine widerrechtliche handlung... wenn kein auto hinter einem steht, wirds doch niemanden stören, wenn man dann noch die spur wechselt.
mach mal erst mal deine ersten erfahrungen ohne fahrlehrer, dann wirdst dus nicht mehr sooo eng sehen!
frage
04.01.2007, 23:27 Uhr
zu: An Ampel falsch eingeordnet - Rückwärtsfahren erlaubt?
»es ist grundsätzlich nicht widerrechtlich«
Das ist doch mal ne Aussage - danke.
@beutlin:
Ich kann mich den anderen nur anschließen: Fahr mal irgendwo lang, wo du noch nie gewesen bist - da kommt es schnell vor, dass du eine Kreuzung zu früh abbiegst, obwohl du vom Stadtplan her genau weißt, wo du eigentlich lang willst ...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte
Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?
Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren
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Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B / 3 Fehlerpunkte
Wann müssen Sie blinken?
Beim Verlassen des Kreisverkehrs
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf stellen Sie sich ein?
Dass der
- Busfahrer Sie vorbeifahren lässt
- Bus sofort anfährt
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