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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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01.11.2006, 23:39 Uhr

Unfall in der Probezeit mit fremdem Auto

Hallo,
bin vor ein paar Tagen mit dem Auto von der Mutter meiner besten Freundin gefahren, auf welches ich verständlicherweise nicht versichert bin und habe einen Unfall verursacht!
Habe einem anderen an einer Kreuzung die Vorfahrt genommen! Meine Fahrertür ist komplett Schrott und das andere Auto hat an der Stoßstange und an der Motohaube einen größeren Schaden!
Der Shit ist habe erst seit einem Monat den Lappen und muss jetzt erst mal zum Aufbauseminar!
Kann mir jemand sagen was jetzt auf mich zukommt vonwegen Versicherung, Polizei, Lappen....usw?
Danke

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02.11.2006, 00:44 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit mit fremdem Auto

eins nach dem anderen :)
Versicherung- Polizei- Lappen.
Damit haben wir die drei wichtigen Teilbereiche:
Die Frage der Schadensbegleichung betrifft das Zivilrecht: Die Schuld wird hier prozentual aufgeteilt, wobei es hier ja auf ein Alleinverschulden deinerseits hinauslaufen wird. Sollte das Fahrzeug Deiner Freundin nicht Vollkaskoversichert sein, muß ihre Versicherung nicht zahlen.
2. Punkt: Polizei, die strafrechtliche Seite. Im Regelfall zieht das Mißachten der Vorfahrt im Zusammenhang mit der Gefährdung eines anderen ein Bußgeld von 50 Euro nach sich, 3 Punkte und Gebühren und Auslagen in Höhe von 25-30 Euro.
3. Punkt: Lappen. Von Seiten der Führerscheinstelle wird, wie Du schon andeutest, ebenfalls was kommen: Die Vorfahrtsmißachtung wird durch das Vorhandensein einer Gefährdung eines Dritten zu einem A- Verstoß. Damit wird eine Nachschulung angeordnet werden, die Probezeit wird auf 4 Jahre verlängert. Solltest Du die Nachschulung innerhalb der gegebenen Frist nicht absolviert haben oder solltest Du 2 weitere A-Verstöße begehen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Nicht viele gute Nachrichten, aber immerhin vielleicht nützliche Informationen. Schönen Abend dennoch!
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-004-B / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108

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