Georg_g
16.10.2006, 12:02 Uhr
zu: Abbiegen mit LKW über 7,5 t.
Die freie Fahrstreifenwahl innerorts gilt nur für Kfz. bis 3,5 t. Nach dem Wortlaut des § 7 StVO gilt das immer dann, wenn mehrere markierte Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden sind, also auch beim Abbiegen.
Der Lkw-Fahrer müsste in diesem Fall also den rechten Fahrstreifen benutzen. Unabhängig davon gilt aber auch für ihn § 7 Abs. 1 StVO, d.h. er darf den linken Fahrstreifen benutzen, wenn die Verkehrsdichte dies rechtfertigt.
carhol
16.10.2006, 15:09 Uhr
zu: Abbiegen mit LKW über 7,5 t.
ist egal auf welchem fahrstreifen er fährt.
§37 >> 4) Wo Lichtzeichen den Verkehr regeln, darf nebeneinander gefahren werden, auch wenn die Verkehrsdichte das nicht rechtfertigt.<<
holger