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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Robat87
05.10.2006, 12:28 Uhr

Tempo auf Autobahnauffahrten

Hallo.
Ich habe mich schon oft gefragt, wie schnell man auf Autobahnauffahrten hinter dem blauen Autobahnschild eigentlich fahren darf. Meistens sind die Auffahrten sowieso nur sehr kurz, aber es gibt auch Auffahrten, wo man die Autobahn am Anfang noch überhaupt nicht sehen kann (wie zum Beispiel in Mülheim/Ruhr die Auffahrt zur A40 in glaub ich Heißen). Wie schnell darf man auf so einer Strecke fahren? Steht das irgendwo verbindlich in den Verkehrsregeln?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
05.10.2006, 14:34 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

>>>Steht das irgendwo verbindlich in den Verkehrsregeln? <<<

Ja auf der Straße stehen sowas wie Tempobegrenzungen, stehen keine da, Richtgeschw. 130...

Ka ob das stimmt, geblitzt wird in sonen Fall eh nie...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dreamer
05.10.2006, 15:28 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

mir ist dieser Streifen nur als Beschleunigungsstreifen bekannt, aber keine Richtgeschwindigkeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elected
05.10.2006, 16:02 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

Fahr einfach so dass du wenn nötig noch rechtzeitig anhalten kannst... Z.b. wenn du das Ende nich siehst und auf der AB Stau ist... Denk mal da is gesunder Menschenverstand wichtiger als der Blick aufs Tacho...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Robat87
05.10.2006, 16:05 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

Das mit der Richtgeschwindigkeit klingt logisch find ich, hoffentlich stimmt das mit dem nicht blitzen in solchen fällen. ;)

@dreamer: Also keine Begrenzung deiner Meinung nach?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.10.2006, 16:44 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

Meiner Meinung nach haben wir hier einen nicht ganz geklärten Fall. Auf jeden Fall gilt hier der Grundsatz der angepassten Geschwindigkeit nach § 3 StVO.
Mehr als 100 km/h für eine Straße ohne bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen sind nicht angepasst, also sollte bei solchen AB- Auffahrten nicht schneller gefahren werden.
Bei solchen mit baulicher Trennung sollten die entweder so gestaltet sein, daß höhere Geschwindigkeiten nicht erreicht werden können oder Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten aufgestellt werden.

» Fahr einfach so dass du wenn nötig noch rechtzeitig anhalten kannst... Z.b. wenn du das Ende nich siehst und auf der AB Stau ist... Denk mal da is gesunder Menschenverstand wichtiger als der Blick aufs Tacho... «

und das ist nach § 3 StVO sogar verbindlich: Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er rechtzeitig anhalten kann.
Wie lang ist besagter AB- Zubringer denn? Sind die Fahrbahnen baulich getrennt?

Also: Meine Meinung: Angemessene Geschwindigkeit, keinesfalls mehr als 100 km/h. Wie seht Ihr das?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Robat87
05.10.2006, 16:58 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

Wie lang das genau ist kann ich nicht sagen, aber so circa 500m vielleicht.
Theoretisch trifft auf besagte Autobahnauffahrt meiner Meinung nach zu: Baulich getrennte fahrbahnen außerorts, da es sowieso nur diese eine Spur gibt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
05.10.2006, 17:05 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

>>>Also: Meine Meinung: Angemessene Geschwindigkeit, keinesfalls mehr als 100 km/h. Wie seht Ihr das? <<<

Hört sich gut an, jop. Mehr geht eh nur selten auf Standartauffahrten ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.10.2006, 17:11 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

Wir könnten uns ja mal einen Nachmittag treffen und das an diversen Auffahrten ausprobieren ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
05.10.2006, 17:18 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

Hmm, ja schon. Ich kenn jetzt gerade in Berlin und Umland garkeine. Hehe :-D

Stolpe, Hennigsdorf-Velten kannst voooolllll knicken, da geht netmehr wie 80 ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Robat87
05.10.2006, 17:26 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

Also auf der, die ich meine, könnte man je nach Fahrzeugtyp sicher viel mehr als 100 erreichen, wenn man will....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dreamer
05.10.2006, 17:37 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

Richtgeschwindigkeit 130 km/ gilt auf der Autobahn.
Was du meinst ist aber der Beschleunigungsstreifen. Diser dient meines Wissens dem Einordnen in den fließenden Verkehr. Wie willst du da 130 km/h fahren? du musst doch so vorausschauend fahren, dass du den fließenden Verkehr nicht behinderst und für diesen auch kein Risiko darstellst. Aber eine Geschwindigkeitsbegrenzung fällt mir dazu nicht ein. Wäre mal eine Frage an die Fahrlehrer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.10.2006, 18:25 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

sorry durban
jetzt sind wir mal getrennter meinung.
§3 ist klar.
was die bauliche trennung angeht, ist die hier uninteressant weil auf der ab richtgeschwindigkeit gilt.
wenn man das autobahn-anfang-schild passiert hat, ist man auf der autobahn. also gilt - wenn nichts anderes steht- §3 und richtgeschwindigkeit, egal ob beschleunigungsstreifen oder nicht.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
05.10.2006, 18:28 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

Bei der Auffahrt Pforzheim West auf die A8 Richtung Stuttgart geht es über 500 m gerade aus und die Autobahn ist von da aus schon gut einsehbar, da kommt man mit einem Standardauto schon über 130

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Robat87
05.10.2006, 19:36 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

Also, wie es der Zufall so will habe ich gerade in Kray meinen alten Fahrlehrer getroffen. Er und auch der andere Fahrlerer der da war, sind sich einig, dass wie schon vermutet ab dem Autobahnschild Richtgeschwindigkeit 130 gilt.
:)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.10.2006, 19:53 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

Ich verstehe überhaupt nicht, wo bei dieser Frage eigentlich das Problem liegen soll. Ab dem Verkehrszeichen "Beginn der Autobahn" gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, sofern nicht eine Höchstgeschwindigkeit ausgeschildert ist.

Unabhängig davon gelten natürlich jederzeit auch noch andere Vorschriften, insbesondere, dass man innerhalb der Sichtweite anhalten können muss und dass man seine Geschwindigkeit an die Straßen-, Verkehrs-, Sicht und Witterungsverhältnisse, sowie an die Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anpassen muss.

Die oben erwähnten 100 km/h erscheinen mir daher zu willkürlich gewählt. Mit einem Porsche auf trockener, griffiger Fahrbahn, geradeaus und bei bei guter Sicht kann ich an einer bestimmten Stelle vielleicht 200 km/h fahren, wo ich mit einem Lkw bei Nebel, Dunkelheit, schneebedeckter Fahrbahn in einer Kurve nur noch 20 km/h fahren kann.

Die Wahrheit liegt meistens irgendwo dazwischen. Angst vor Radarkontrollen muss man an solchen Stellen daher nicht haben, eher davor, dass man z.B. bei Nässe in der Leitplanke landet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
05.10.2006, 20:42 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

Die Richtgeschwindigkeitsregelung spielt in Bezug auf Autobahn nur eine untergeordnete Rolle. Diese gilt natürlich auch auf bestimmte Straße außerhalb geschlossener Ortschaften.
Die Höchstgeschwindigkeit in Bezug auf Autobahn ist nun mal im § 18 der StVO geregelt, und nicht im § 3..

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

@Lizzard,

â EUROžHmm, ja schon. Ich kenn jetzt gerade in Berlin und Umland garkeine. Heheâ EUROœ

Dann begebe Dich mal auf die A13 und wechsle dann auf die A15.
Dort könnt ihr die Auffahrgeschwindigkeit testen und habt auf Grund des â EUROžhohenâ EUROœ Verkehrsaufkommens sogar noch Zeit genug auf das Tacho zu schauen.
;-))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
05.10.2006, 21:41 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

Nagut mir fällt grade ein: Dreieck Havelland A111/10 da kann man mit ca. 220 auf die AB auffahren :-D
Schon lustig, wenn links auf der AB einer mit 200 fährt und du überholst den auf der Beschleunigungsspur ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.10.2006, 18:00 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

Hu, ich komme ja gar nicht mehr mit :)
Also, ich gehe ersteinmal davon aus, daß hier nicht ein Beschleunigungsstreifen gemeint ist, sondern die Auffahrstrecke zur Autobahn ab dem Verkehrszeichen 330 bis zum B- Streifen.
Klar gilt auf der BAB generell die Richtgeschwindigkeit von 130 und ebenso klar wird das eingeschrenkt durch die allgemeineren Regeln, wie z.B., daß man seine Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anpassen muß.
Meine 100 km/h sind daher ncht willkürlich gewählt:

Auf Kraftfahrstraßen gilt bei baulicher Trennung der Richtungsfahrbahnen die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h wie auch auf Autobahnen. Quelle ist dazu der schon genannte § 18 Abs. 5 StVO.
Gibt es auf Kraftfahrstraßen diese bauliche Trennung nicht, so gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, das gibt dieser Absatz im Umkehrschluß her.
Leider weitet diese Gesetzgebung diese Schlußfolgerungen nicht einduetig auf die BAB aus, sodaß sich die Geschwindigkeitsbegrenzung auf einem BAB- Stück ohne baluche Richtungstrennung nicht aus § 18 ergibt.
Der Grund dafür ist, daß eine BAB normalerweise -im Gegensatz zu Kraftfahrstraßen- immer eine bauliche Trennugn der Richtungsfahrbahnen besitzt, geht man nicht von Auf- und Abfahrten auf.

Um also die Frage zu beantworten, welche Höchstgeschwindigkeit auf einer BAB- Strecke ohne Richtungsfahrbahnentrennung gilt, muß man Äquivalente suchen. Und da haben wir die Kraftfahrstraße. Wieso sollte man auf der Auffahrt einer Kraftfahrstraße nicht so schnell fahren dürfen, als auf der zur BAB?

Daher ergibt sich meiner Meinung nach nach § 3 StVO sehr wohl eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Es ist vielleicht etwas zu hart ausgedrückt, zu sagen, es gelte die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, aber eine Geschwindigkeit darüber dürfte von den Gerichten im Schadensfall keinesfalls als angemessen angesehen werden.

Leider werde ich wahrscheinlich Sonnat erst wieder hier im Forum vobeischauen können, bin aber dennoch auf die Antworten gespannt :)

Schönes Wochenende!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
06.10.2006, 18:44 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

was ist los durban? brille nicht geputzt?
§18 >>(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen....<<

da steht kipp und klar auf autobahnen, zusätzlich wurden noch die kf-strassen unter bestimmten bedingungen hinzu genommen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rijx45
06.10.2006, 21:28 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

hmm...und was ist mit fahrbahnen mit 2 fahrstreifen pro richtung? da is nix mit baulicher trennung, es sei denn, man sieht die doppelte fahrstreifenbegrenzung als baulich..hehe §3
gruss
karsten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.10.2006, 22:54 Uhr

zu: Tempo auf Autobahnauffahrten

» da steht kipp und klar auf autobahnen, zusätzlich wurden noch die kf-strassen unter bestimmten bedingungen hinzu genommen.
«


Sag ich ja ;)
Meiner Meinung nach werden gesonderte Bedingungen für die BAB nur deshalb nicht aufgeführt, weil Autobahnen grundsätzlich mit baluch getrennten Richtungsfahrbahnen ausgestattet sind und Nebenfahrbahnen und Auf- und Abfahrten nicht berücksichtigt sind.
Na ja, was solls, Ihr dürft mich meinetwegen alle überholen ;)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125

Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang

Auf einen beschrankten Bahnübergang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-106 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-010-B / 3 Fehlerpunkte

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Der Radfahrer muss mich vorbeilassen

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