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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zink
26.09.2006, 16:58 Uhr

Wann darf ich ein nicht-leistungsbeschränktes Motorrad fahre

Hallo,

ich habe meinen Motorradführerschein (34PS) am 10.10.04 gemacht. Darf ich am 10.10.06 oder am 11.10.06 offen fahren ?
Habe nur noch im Kopf, dass z.B. die Probezeit noch am Tag der Ausstellung des Führerscheins gilt, ist das bei der Leistungsbeschr. auch so?

Würde mich freuen, wenn jemand helfen könnte,

MfG,
zink

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
26.09.2006, 18:34 Uhr

zu: Wann darf ich ein nicht-leistungsbeschränktes Motorrad fahre

ist genauso wie mit der probezeit.
darfst erst am 11.10. offen fahren.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
26.09.2006, 22:34 Uhr

zu: Wann darf ich ein nicht-leistungsbeschränktes Motorrad fahre

Ich habe A beschränkt am 28.09.2000 gemacht und durfte am 28.09.2002 offen fahren. Steht zumindest so auf meinem Führerschein.
Aber auf den einen Tag kommts ja auch nicht mehr an, oder? ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Gefahrstelle

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B

Ich darf vor dem Radfahrer links abbiegen

Ich verzichte auf meine Vorfahrt, um die Kreuzung nicht zu verstopfen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen