Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ninchen
14.08.2006, 22:43 Uhr

Halte und Parkverbot

Wenn ein Halteverbot am Straßenrand steht und die Gasse dann mehrere Kilometer gerade aus geht mit mehrern Einfahrten von Hochhäusern, aber ohne "echte" Straße, wie weit gilt dann das Schild?
Falls es unbegrenzt gelten würde, wenn dann aber vor einer Verengung ein erneutes Schild angebracht wird, darf man dann davor Parken?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rijx45
15.08.2006, 20:02 Uhr

zu: Halte und Parkverbot

stimme warnecke fast zu, nur wegen dem streckenverbot nicht.
"das strecken verbot (höchstgeschwindigkeit/ überholverbot) muss nicht aufgehoben werden, wenn es mit einem gefahrenzeichen angebracht ist und sich durch die örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte gefahr nicht mehr besteht" zitat ende
lieben gruss
karsten

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können in diesem Wohngebiet auftreten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-004-B

Kinder können unerwartet auf die Straße laufen

Es wird zu schnell gefahren

Einmündungen werden übersehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen