Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yarin
17.07.2006, 14:15 Uhr

"Gefahr, Stau" + Tempolimit

Hallo,
diese Schilderkombination ist mir kürzlich begegnet:

<<Ich bin ein Bild, klick mich>>

Die Regel, dass Tempolimits in Verbindung mit Gefahrenzeichen nur gültig sind, wenn die angezeigte Gefahr auch tatsächlich besteht, ist mir bekannt.

Aber wie habe ich das bei dem Schild auszulegen?


1) Es besteht immer die Gefahr, dass hier ein Stau entstehen könnte und ich muss auf jeden Fall 60 fahren.

2) Wenn meiner Meinung nach Gefahr besteht, dass ein Stau entsteht (Ferienbeginn, Feierabendverkehr, ...), muss ich 60 fahren.

3) Sobald der Verkehr staut darf ich nur 60 fahren. (ergibt nicht wirklich Sinn, denn bei Stau kann ich keine 60 mehr fahren)


Vielen Dank!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yarin
17.07.2006, 14:21 Uhr

zu: "Gefahr, Stau" + Tempolimit

Anhalten, dran vorbei fahren!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yarin
17.07.2006, 14:53 Uhr

zu: "Gefahr, Stau" + Tempolimit

Da hast du es. Ich habe ein Problem damit, "Achtung, Ampel" und "Achtung, Stau" gleichzusetzen.

Wenn vor einer Ampel gewarnt wird kann ich davon ausgehen, dass da auf jeden Fall gleich eine Ampel kommt. Ich werde langsamer und bereite mich darauf vor gleich eventuell anzuhalten.

Ein Stau ist aber keine "fest installierte" Gefahr, es *muss keinen* Stau geben.


Wenn ich bspw. "Achtung, Schule" + "Tempo 30" sehe fahre ich mitten in der Nacht, am Wochenende oder nachdem ich an der Schule vorbei bin nicht mehr 30. Und ich frage mich, ob ich mit der Stau-Geschichte genau so verfahren kann: Nur langsamer werden, wenn eine direkte Gefahr besteht (Berufsverkehr, ...)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yarin
17.07.2006, 14:56 Uhr

zu: "Gefahr, Stau" + Tempolimit

Um es ein wenig konkreter zu gestalten:

Nachts um 4 auf dem Heimweg von ner Party über die A28, schnurgerade Strecke, gerade mal ein anderes Auto in weiter Ferne zu erkennen - sonst nichts los. Mit ~170 km/h unterwegs gewesen und da kommt dieses Schild auf mich zu. Frage war: 100 fahren oder nicht, da eben eigentlich absolut keine Staugefahr bestand.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yarin
17.07.2006, 15:37 Uhr

zu: "Gefahr, Stau" + Tempolimit

Du willst es nicht verstehen, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.07.2006, 16:40 Uhr

zu: "Gefahr, Stau" + Tempolimit

Na ja, Heuschrecke, der Einwand ist schon berechtigt. Bei den Gefahrzeichen gibt es ja solche, bei denen die angekündigte Gefahr immer vorhanden ist, zu jeder Tages- und Nachtzeit. Das trifft z.B. auf das Gefahrzeichen "Kurve" zu.

Bei dem Gefahrzeichen "Stau" ist das aber anders. Nicht ganz richtig ist allerdings die Formulierung im Ausgangsbeitrag "Die Regel, dass Tempolimits in Verbindung mit Gefahrenzeichen nur gültig sind, wenn die angezeigte Gefahr auch tatsächlich besteht."

Nach der StVO gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung ab dort nicht mehr, wo "sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht."

Das würde bedeuten, dass man bei obiger Schilderkombination zunächst generell nicht schneller als 60 km/h fahren dürfte, und dann, wenn nach einigen Sekunden oder einigen Hundert Metern zweifelsfrei feststeht, dass keine Staugefahr herrscht, erst wieder schneller fahren darf.

Fahre ich nachts auf einer völlig leeren Straße, ist das natürlich eine unbefriedigende Lösung, weil ich dann schon am Schild weiß (oder dringend vermuten darf), dass keine Staugefahr besteht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
17.07.2006, 18:54 Uhr

zu: "Gefahr, Stau" + Tempolimit

Hallo Yarin,

also wenn Du des Nachts an einer Schule, mit Beschränkung 30 km/h mit 50 km/h vorbeifährst, dann kann es gut sein, daß Du geblitzt wirst.

Genauso verhält es sich bei dem aufgeführten Stauschild. Es gelten 60 km/h und zwar IMMER!

Wenn es korrekt ausgeschildert ist (was leider nicht immer der Fall ist), dann müßten die 60 km/h auch wieder aufgelöst werden.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kind87
17.07.2006, 21:30 Uhr

zu: "Gefahr, Stau" + Tempolimit

Aber könnte nicht genau durch diese durchaus irreführende Beschilderung ein Stau entstehen??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.07.2006, 21:40 Uhr

zu: "Gefahr, Stau" + Tempolimit

»Wenn es korrekt ausgeschildert ist (was leider nicht immer der Fall ist), dann müßten die 60 km/h auch wieder aufgelöst werden.«

Nein, eine Aufhebung des Streckenverbots ist in diesem Fall nicht erforderlich. § 41 StVO:

"Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.07.2006, 21:53 Uhr

zu: "Gefahr, Stau" + Tempolimit

Moment, moment. Das Geschwindigkeitslimit gilt, wenn sich, um mal zu zitieren, "aus der Örtlichkeit ergibt, daß die angezeigte Gefahr zweifelsfrei nicht besteht."
Außerorts ist ein Gefahrenzeichen 250 vor der Gefahrenstelle aufzustellen.
Auch wenn bei "Staugefahr" oft keine genaue Gefährdungsstelle auszumachen ist, gilt die Begrenzung für diese Strecke auf jeden Fall. Wenn Du dann allerdings die Strecke übersehen kannst und ausschließen kannst, daß die Gefahr besteht, darfst Du schneller fahren. Aber natürlich nur so lange, wie Du die Strecke überschauen kannst.

Der Fall lässt sich wenig mit der Warnung vor einer LZA vergleichen, eher zB mit einem Gefahrenzeichen, auf dem vor Auffahrunfällen gewarnt wird in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Auch die gilt dann nicht, wenn Du auf mehrere hundert Meter kein Fahrzeug vor Dir hast.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.07.2006, 22:00 Uhr

zu: "Gefahr, Stau" + Tempolimit

ähem *rotwerd* Korrektur meines ersten Satzes:
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis sich aus der Örtlichkeit heraus zweifelsfrei ergibt, dass die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Also: Ich sehe ein Gefahrenzeichen in Verbindung mit der Geschwindigkeitsbegrenzung. Diese steht üblicherweise bis zu 250m vor der Gefahrenstelle. Also muß ich ersteinmal bremsen. Nach 250m spätestens bin ich im Gefahrenbereich. Dann muß ich noch eine angemessene Strecke mich an das Limit halten. Stelle ich dann aber fest, daß die angezeigte Gefahr nicht besteht, dann kann ich das rechte Pedal wieder etwas tiefer drücken.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B / 3 Fehlerpunkte

Weshalb ist es möglich, dass ein Fahrer das Zeichen "Vorfahrt gewähren" an der nächsten Kreuzung nicht wahrnimmt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B

Die durchgehende Beleuchtung kann zu der Annahme verleiten, an der Kreuzung Vorfahrt zu haben

Ausbau und Verlauf der Straße erwecken den Eindruck einer Vorfahrtstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120

Pkw

Motorräder

Lkw