hanekhen
15.06.2006, 13:15 Uhr
Feiertagsfahrverbot?
Hallo, heute ist in NRW Feiertag, darf ich trotzdem mit einem Bully (3,5t) und einem anhänger fahren?
danke
durbanZA
15.06.2006, 13:36 Uhr
zu: Feiertagsfahrverbot?
Das Fahrverbot gilt auch Feiertags. Es gilt für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und Lkw mit Anhängern. (Ausnahmen z.B. für verderbliche Güter usw. sind in § 30 der StVO nachzulesen).
Ich vermute aber dennoch, daß Dein Bulli als Pkw eingetragen ist!?
Und selbst wenn, auf 7,5t kommt er ja vermutlich nicht.
durbanZA
15.06.2006, 13:37 Uhr
zu: Feiertagsfahrverbot?
warnecke war schneller :)