|
Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Bine79
04.05.2006, 10:57 Uhr
Rechtsfahrgebot auf Autobahn
Habe vor ein paar Tagen mit meiner Schwester über das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen diskutiert und wir waren uns nicht einig.
Gilt das Rechtsfahrgebot auch, wenn eine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung von z. B. 100km/h aufgestellt ist? Ist es denn hier nicht egal wo ich fahre denn überholen darf mich doch eigentlich sowieso niemand?!
S3pPeL
04.05.2006, 11:10 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot auf Autobahn
Dürfen nicht, das ist richtig! Aber gibt es nicht immer einige die es "Eilig" haben?
Es gilt GENERELL das Rechtsfahrgebot auf Deutschen Straßen! Auf der Autobahn musst du auch Rechts fahren, was ich allerdings nicht machen würde!
Heuschrecke Zitat:
Wer die Fahrschule liebt der fährt Rechts, wer sein leben liebt fährt Mittig :D
Lizzard
04.05.2006, 20:04 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot auf Autobahn
Wir hatten das Thema schon tausendmal durchgewühlt. Zum Schluss kamen wir immer zum gleichen Ergebnis: Jeder macht das was er will.
Über chronische Linksfahrer in Geschwindigkeitsbegrenzungen habe ich mich noch nie wirklich aufgeregt. Wenn rechts Platz ist wird da einfach überholt und möglichst knapp nach links wieder reingeschnitten.
In ner 100er Zone fuhr mal jemand vor mir, mit 80. Leicht versetzt, etwas weiter vorne nen LKW mit gleicher Geschwindigkeit.
Ich kam mit ca. 120 an, wechselte auf die rechte und zog wieder links rein. Dabei bemerkte ich im Rückspiegel nen Polizeiwagen. Dachte noch: "Scheiße das gibt Stress." Die überholten den Typ rechts und zogen IHN raus!
Wenigstens einmal Gerechtigkeit...
Lizzard
FLiszt
04.05.2006, 20:27 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot auf Autobahn
Unglaublich, dass es tatsaechlich Leute gibt, die Mittelspurschleichen und Linksspurblockieren nicht nur billigen, sondern sogar zu verteidigen versuchen!
Schliesslich handelt es sich bei diesen Delikten um die assozialsten Verhaltensweisen, die es im Strassenverkehr nur geben kann - auf einer Stufe und vergleichbar mit "Nicht Blinken", "Nicht Gucken", "Vohrfahrt Nehmen" und Betrunken Fahren".
Dass die rechte Spur durch dauernde Benutzung durch LKWs welliger sein koennte, ist ein dummes und inakzaptables Argument - man benutzt ja auch nicht einfach die Gegenfahrbahn, wenn die eigene Fahrbahn den Qualitaetsanspruechen nicht genuegt.
Diese Art von Verkehrsbehinderung und Noetigung findet eigentlich nur durch Leute statt, die zu dumm, zu faul, und/oder unfaehig sind ein Kraftfahrzeug in sozial vertraeglicher Weise durch den Verkehr zu lenken - meiner Meinung nach ist bei solchen Kameraden sofort die MPU faellig.
Und ja, es ist Noetigung:
Auch wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt ist, wird der vorbei-wollende Hintermann (der vielleicht eine kleine Ordnungswidrigkeit der Geschwindigkeitsueberschreitung um ein paar km/h in Kauf nimmt, weil er Gruende dazu hat) gezwungen (also genoetigt), einen relativ schweren Verkehrsverstoss zu begehen, indem er rechts ueberholt.
Auch der brave Rechtsfahrer wird im Falle eines Mittelspurschleichers dazu genoetigt, ueber zwei Spuren zu wechseln (und wieder zurueck), alle dabei auftretenden Gefahren durch rueckwaertigen schnelleren Verkehr eingeschlossen.
Und warum? Nur wegen eines rechthaberischen Gartenzwergs, der entweder zu bloed und/oder unaufmerksam zum Fahren ist, oder den Oberlehrer spielen will, und deswegen mal eben alleine 60% der Autobahn blockiert.
Da fehlt mir absolut jedes Verstaendnis.
»Wenn rechts Platz ist wird da einfach überholt«
Ja.
»und möglichst knapp nach links wieder reingeschnitten.«
Nein. Damit stellt man sich auf die gleiche Stufe.
Man kann im Strassenverkehr machen was man will,
nur eines ganz bestimmt nicht und nie:
Andere behindern, belaestigen oder gefaehrden.
Lizzard
05.05.2006, 00:13 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot auf Autobahn
>>>Nein. Damit stellt man sich auf die gleiche Stufe.
Man kann im Strassenverkehr machen was man will,
nur eines ganz bestimmt nicht und nie:
Andere behindern, belaestigen oder gefaehrden. <<<
Mh der belästigt mich doch vielmehr. Zumal manche Leute danach tatsächlich die Spur wechseln und merken, dass sie gepennt haben. Das kommt leider nur selten vor, aber immerhin ein halber Erfolg.
Gefährden oder behindern tu ich ihn in meinen Augen nicht. Ich fahr ja beim Wechseln der Spur bereits schneller und meistens sind die Lücken nicht sehr groß, da muss man halt schneiden.
Was ich dagegen hasse sind Linksfahrer bei freigegebener Strecke. Das ist auch wirklich sau gefährlich. Über die reg ich mich auch auf, weil man dort nur schwer vorbeikommt.
Wenn man mit 200 daher kommt kann man ja schlecht rechts vorbeiziehen. Manchmal bemerkt der Fahrer vor einen, dass er falsch ist und wechselt reflexartig nach rechts...
Hab ich alles schon gehabt. Dann bleibt nur noch die Standspur.
Softballboy
05.05.2006, 07:28 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot auf Autobahn
Jetzt mal zur eigentlichen Frage.
Das Rechtsfahrgebot gilt IMMER!
Außer: Es bilden sich Fahrzeugschlangen, dann kann rechts auch schneller gefahren werden als links. Is ja logisch, tut man ja in nem Stau auch.
Michael (Wien)
05.05.2006, 21:19 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot auf Autobahn
Zu FLiszts Beitrag: 100%ige Zustimmung meinerseits. Auch was das unnötige Reinschneiden angeht. Mit solchen schwachsinnigen "Racheaktionen" ist man genauso ein selbsternannter Verkehrserzieher wie die schlimmste Sorte Mitte- und Linksfahrer.
Lizzard
05.05.2006, 21:46 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot auf Autobahn
>>>Zu FLiszts Beitrag: 100%ige Zustimmung meinerseits. Auch was das unnötige Reinschneiden angeht. Mit solchen schwachsinnigen "Racheaktionen" ist man genauso ein selbsternannter Verkehrserzieher wie die schlimmste Sorte Mitte- und Linksfahrer. <<<
Äh ja... Aber es gibt einen ganz entscheidenen Unterschied. Ich behindere den Typen dabei nicht und nötige ihn zu irgendeiner Bremsung. Er kann frei weiter links fahren...
Außerdem bin ich danach eh gezwungen wieder links rüber zu fahren. Wieso sollte ich das nicht gleich tun und den Typen zeigen, dass er zu langsam ist...
Lizzard
05.05.2006, 21:54 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot auf Autobahn
Achja noch um noch hinzuzufügen:
Einmal fuhr jemand plötzlich chronisch links, obwohl er zuvor schnell unterwegs war. Er fuhr ca. 130 Kmh obwohl er das auch rechts tun könnte. Da habe ich ihn langsam rechts überholt.
Als ich neben ihn war, schaute er rüber und hob die Hand zur Entschuldigung. Er ordnete sich hinter mich ein und ich zeigte ihn *Daumen hoch* :-D
Der Gute ist wirklich ein bisschen eingeschlafen. Vermutlich wegen der Tempobeschränkung. Sollte zwar nicht passieren, aber so ist das halt :-P
Paar Km später wurde wieder aufgehoben und weiter ging's.
amarok
06.05.2006, 00:16 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot auf Autobahn
in eine TV-Sendung zu diesem Thema waren Polizisten notorischen mitte- und linksfahrer auf der Spur, und die Regel war: wer länger als 20 Sekunden nicht rechts gefahren ist obwohl es durchaus möglich war (also frei) der wurde ausgewinkt und saftig bestraft.
Von dieser Regel hörte ich allerdings in der Fahrschule nicht.
FLiszt
06.05.2006, 10:27 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot auf Autobahn
@Lizzard:
»Wieso sollte ich das nicht gleich tun...«
Genau das ist der springende Punkt, die Frage beantwortet sich ja fast selber:
Weil der Linksblockierer eben ein assoziales Ar<zensiert>och ist.
Lizzard
07.05.2006, 19:01 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot auf Autobahn
Naja ich würde das mal so sehen. Wenn die rechte Spur wirklich im schlechten Zustand ist, kann in der Mitte gefahren werden.
Falls das nicht sein sollte, rechts fahren. Wieso auch in der Mitte? Zu welchen Zweck?
Andreas Wismann
10.05.2006, 12:27 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot auf Autobahn
@die letzten beiden Poster:
Bitte achtet darauf, dass Euer Diskussionsniveau nicht unter -5 absinkt.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-005 / 3 Fehlerpunkte
Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?
Es darf nicht
- überholt werden
- gehalten werden
- geparkt werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?
Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren
Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren
In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss
Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|