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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern micha4486
21.03.2006, 07:45 Uhr

blitzer in der ortschaft

hallo,

ich hätt da mal eine frage.
und zwar hab ich von einer freundin erfahren, dass 200 m vor und nach dem ortsschild nicht geblitzt werden darf.
jetzt wollt ich fragen ob jemand weiß ob dass stimmt.

danke

lg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern P2k1
21.03.2006, 10:37 Uhr

zu: blitzer in der ortschaft

Hi,

Wenn die Kinder von der Disco kommen, sollten viel öfter Alk. / Drogentests durchführen,.... ;)

Mfg,
P2k1

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
21.03.2006, 12:59 Uhr

zu: blitzer in der ortschaft

Es gibt interne Richtlinien für Geschwindigkeitskontrollen, die den Meßbeamten solche Dinge anraten. Die unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Betont wird dabei, daß zB bei Unfallschwerpunkten und Gefahrenquellen diese Maßgaben unterschritten werden dürfen. Außerdem handelt es sich -wie gesagt- um Richtlinien für die Meßbeamten. Irgendwelche Rechtsmittel gegen eine Geschwindigkeitskontrolle , bei dem die Maßgaben unterschritten wurden, hat der Fahrzeugführer nicht. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild; nicht erst 200 Meter dahinter. Kontrollen direkt hinter dem Schild sind daher absolut zulässig.

durban

P.S.: Nur weil die Frage regelmäg kommt: Ich wundere mich immer ein bisschen. Ich bin mir ischer, wenn Messungen an einem Ort aus welchem Grund auch immer ungültig wären, würden Polizei und Ordnungsämter da bestimmt nicht messen!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten

Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung endet ein Fahrstreifen. Wie haben sich die Fahrer auf dem durchgehenden Fahrstreifen zu verhalten?

An den wartenden Fahrzeugen vorbeifahren, notfalls Warnzeichen geben

Den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen den Übergang nach dem Reißverschlussverfahren ermöglichen