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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
19.03.2006, 20:04 Uhr

Probezeit

Hallo,

also wenn ich jetzt diese zwei Jahre in der Probezeit bin und es passiert was, obwohl ich nicht schuldig bin, bekommt man immer Teilschuld, also auch in jeder Situation?
Oder hat man auch mal recht, denn ich finde es bsw. schon unfair das nur weil man in der Probezeit ist Teilschuld bekommt, wenn es zum Unfall kommt obwohl ich Vorfahrt hatte. Ist jetzt nur ein Besipiel.

mfg

demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.03.2006, 20:14 Uhr

zu: Probezeit

Wenn du z.B. schon 10 Sekunden an einer roten Ampel stehst, und jetzt kommt hinten ein Besoffener, der dir volle Granate ins Auto fährt, dann bekommst du natürlich trotzdem eine Mitschuld - du bist ja schließlich in der Probezeit!

Auch wenn man dir das Auto klaut und den Dieb fasst, bekommst du das Auto nicht mehr zurück, weil du ja noch in der Probezeit bist.

Überhaupt hat man während der Probezeit keinerlei Rechte mehr und gilt quasi als vogelfrei. Jeder darf mit dir alles machen, und du kannst nichts dagegen tun.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
19.03.2006, 21:03 Uhr

zu: Probezeit

aha

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
19.03.2006, 21:07 Uhr

zu: Probezeit

das sollte eigentlich eine ernste Frage sein aber anscheinend willst du mich auf den Arm nehmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.03.2006, 21:26 Uhr

zu: Probezeit

»wenn ich jetzt diese zwei Jahre in der Probezeit bin und es passiert was, obwohl ich nicht schuldig bin, bekommt man immer Teilschuld, also auch in jeder Situation?«

Wer hat diesen Mist erzählt? Das ist natürlich totaler Quatsch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
19.03.2006, 21:55 Uhr

zu: Probezeit

Georg wollte dir damit nur sagen, dass deine Vermutung in der Wirklichkeit nicht realistisch wäre ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.03.2006, 22:51 Uhr

zu: Probezeit

jetzt mal Klartext: Die Schuldverteilung ist völlig unabhängig von der Probezeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Cyberspeed
20.03.2006, 10:41 Uhr

zu: Probezeit

Nein das ist nicht so man wird wie jeder andere beurteilt ich habe bisher 3 Unfälle gehabt wo ich keine schuld habe und ich wurde auch nicht schuldig gesprochen 2 mal auffahren auch an der Ampel und einmal wurde ich geschnitten an allen fällen wurde ich frei gesprochen weil die lande eindeutig war also last euch nicht einschüchtern =)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?

Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen

Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht

Ihnen ist Folge zu leisten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen