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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
05.03.2006, 12:38 Uhr

zu: Blinken

Der Blinker muss nur beim Abbiegen, beim Fahrstreifenwechsel sowie beim Anhalten und Anfahren am/vom Fahrbahnrand betätigt werden. Ein kleiner Schlenker nach links ist doch kein Fahrstreifenwechsel also muss auch nicht geblinkt werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
05.03.2006, 13:58 Uhr

zu: Blinken

» bist doch sonst so in den §§ bewandert. «

Dieses Kompliment kann ich leider nicht zurückgeben.

Aber zurück zum Thema:
Steht der Blumenkübel mitten auf der Straße, so dass man zum Vorbeifahren die Spur wechseln muss, dann muss natürlich geblinkt werden. Steht der Kübel aber so, dass man zwar etwas ausweichen, den Fahrstreifen aber nicht verlassen muss, ist ein Blinken nicht nötig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lea
05.03.2006, 15:49 Uhr

zu: Blinken

meine FL sagte immer wer das Lenkrad bewegt hat zu blinken und wenn es wegen einem Bierdeckel ist der auf der Straße liegt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
05.03.2006, 18:35 Uhr

zu: Blinken

"meine FL sagte immer wer das Lenkrad bewegt hat zu blinken"

= bei jeder kurve muss geblinkt werden. dann hat dein FL wohl hornhaut am linken zeigefinger.

im ernst: korrekt ist bei allen hindernissen, fahrtrichtungsänderungen zu blinken. ich mach das aber nur wenn ich mit anhänger oder lieferwagen unterwegs bin. im normalfall nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan P.
05.03.2006, 19:04 Uhr

zu: Blinken

Hallo, wenn ich z.B um einen Blumenkübel rum fahre blinke ich links, muss ich beim einscherren auch wieder rechts blinken oder, muss man das nicht??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lea
05.03.2006, 19:50 Uhr

zu: Blinken

nein beim wiedereinscheren muss man meines wissens nach nicht blinken da es den blumentopf wohl kaum intressieren wird ob du wieder rechts rüber fährst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.03.2006, 15:29 Uhr

zu: Blinken

@ Heuschrecke:

§ 6 StVO spricht von haltenden Fahrzeugen, Absperrungen und sonstigen Hindernissen - da dürfte eine Sperrfläche nicht dazuzählen. Sperrflächen sind Fahrbahnmarkierung und solche sind wiederum Verkehrszeichen.

Wenn du genau weißt, dass das Blinken zu Missverständnissen führt, dann verzichtet man eben darauf.

Warum wendest du nicht die selbe "Schreibenergie" mal auf, bei der Behörde anzuregen, diese Sperrfläche (sollte sie tatsächlich so dämlich angebracht sein) zu entfernen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
06.03.2006, 16:23 Uhr

zu: Blinken

>>>>Daraus habe ich für mich abgeleitet:

- Scheiß auf solche dummen Sperrflächen
- Scheiß auf das gefährliche Blinken an solchen Stellen
- Und scheiß auf diese dummen 10 Euro!

Dafür bin ich lieber sicherer unterwegs als mich nach Fahrschulunterricht unnütz in Gefahr zu bringen! <<<<

Sehr gut, weiter so! So fahre ich seitdem ich den Lappen habe und bin damit immer gut gefahren.

Wenn nur 50 % aller deutschen Bürger mal so denken würden, gäbe es weniger Staus, weniger Unfälle etc... Aber die Leier hatten wir schon.

Zudem gleich vorweg, das Letzte von mir zu den Thema, hab eh keine Zeit muss arbeiten :-P

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Speedy
09.04.2006, 15:50 Uhr

zu: Blinken

- Soweit ich mich noch erinnern kann, hat mein FL gesagt, man sollte/ muss blinken, sobald ein Hindernis weiter als 30 cm in die Strasse hineinragt

- wenn das Hindernis weitergeführt wird, z.B. Strasse verengt ist, muss NICHT geblinkt werden
l l l
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l l l
/ l <--- Strasse wird z.B. enger
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- blinken innerorts NICHT beim wieder einscheren, da es dann zu schweren Missverständnissen kommen kann

- auch beim überholen oder an nem stehenden Hindernis vorbeizufahren, muss NICHT geblinkt werden beim wieder einscheren

Hoff so ists richtig :o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Spitty
09.04.2006, 17:09 Uhr

zu: Blinken

Also mein Fahrlehrer meint bei Vorbeifahren an Hindernissen müsse man nicht zwangsläufig blinken, bzw man sollte es u.U. auch nicht, weil es zu Missverständnissen führt (abbiegen).
Viel wichtiger sei es vor dem Ausscheren abzusichern (Spiegel, Schulterblick).

Ich halte die Regel ja auch für Schwachsinn, aber wie ist das denn in der Prüfung? Fall ich durch, wenn ich grundsätzlich vor beim Ausscheren nciht blinke?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.04.2006, 21:34 Uhr

zu: Blinken

@speedy, die StVO iast da eindeutig und besagt, daß beim Vorbeifahren an einem Hindernis geblinkt werden muß. Ein "Mindestmaß" für die Breite dieses Hindernisses gibt es nicht. Ebenso ist egal, wie lang das Hindernis ist. Alles nachzulesen :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie sich diesem Verkehrszeichen nähern?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108

Durch schnelle Lenkbewegungen den Unebenheiten ausweichen

Geschwindigkeit verringern

Geschwindigkeit erhöhen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzung und -einmündungen

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie an solchen Haltestellen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B

Solange Türen der Straßenbahn geöffnet sind, ist Vorbeifahren verboten

Fußgänger rennen oft über die Fahrbahn, um die Straßenbahn noch zu erreichen

Fußgänger verlassen manchmal unachtsam die Verkehrsinsel