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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.03.2006, 18:21 Uhr

zu: wie wäre es mit einer Entschuldigung ? deMario

Obwohl der ADAC eigene Juristen beschäftigt, wird da hin und wieder ziemlicher Quatsch verbreitet. So heißt es z.B. bei den erwähnten Fällen auf der Autobahn, es sei "verboten", dass ein Fahrzeug auf der durchgehenden Fahrbahn abbremst, um ein anderes Fahrzeug vom Beschleunigungsstreifen reinzulassen. Ob ein Abbremsen sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Situation ab, aber "verboten" ist es ganz sicher nicht.

Bei dem o.a. Fall, wo zwei Fahrzeuge gleichzeitig den Fahrstreifen wechseln möchten, hat man offenbar den Beschleunigungsstreifen mit der Nebenfahrbahn verwechselt. Letztere Situation findet man an Autobahnkreuzen oder -Dreiecken, der eine will von rechts nach links, der andere will von links nach rechts, aber keiner der beiden befindet sich auf der "durchgehenden" Fahrbahn, die in § 18 StVO erwähnt wird.

Im Sommer wird hier im Forum sicherlich wieder die Frage auftauchen, ob es erlaubt sei, mit Flip-Flops oder barfuß Auto zu fahren. Der ADAC vertritt ja auch hier die (falsche) These, dass man dafür einen Strafzettel bekommen könne.

Nachdem der ADAC so viele Falschmeldungen verbreitet und auch noch eine Autobahngebühr ablehnt, frage ich mich, ob dieser Verein eigentlich noch meine Interessen vertritt ...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-117 / 3 Fehlerpunkte

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