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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
05.02.2006, 14:39 Uhr

zu: Aufkleber auf der Heckscheibe - Erlaubt?

Du wirst wohl kein Gesetz finden, in dem steht dass es verboten sei 4cm hohe 8cm breite Aufkleber in die Heckscheibe zu kleben. Und wenn doch, waere das Gesetz Schwachsinn und damit ungueltig.
Also ist es erlaubt.
Kleb ihn einfach hin und gut ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
05.02.2006, 22:01 Uhr

zu: Aufkleber auf der Heckscheibe - Erlaubt?

>>Und wenn doch, waere das Gesetz Schwachsinn und damit ungueltig.


Diese Aussage ist allerdings auch Schwachsinn.
Trotzdem steht dem Aufkleber keine Verordnung im Wege.

mfg


Stefan

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen nicht halten

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-012 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist als Kraftfahrer ungeeignet?

Personen, die

- täglich nur eine Haschisch-Zigarette rauchen

- regelmäßig Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) nehmen, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Fahrt nicht fahruntüchtig sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen

Sie dürfen parken

Sie dürfen halten