TheDude
09.01.2006, 18:38 Uhr
Gipsarm und Autofahren
Hallo,
Ich wollte mal fragen wie die Situation im Falle eines Unfalls und im Falle einer regulären Verkehrskontrolle ist, wenn ich mit einem gebrochenen Arm mit dem Auto fahren würde.
Genauer: Der linke Arm ist bis über den Ellenbogen eingegipst, kann schmerzfrei bewegt werden und die Finger sind frei und können greifen.
Soll man sich mal bei der Versicherung erkundigen, beim ADAC, beim Anwalt oder bei der Polizei?
Mir ist das Autofahren sehr wichtig.
Vielen Dank schon mal!
rizzo
10.01.2006, 15:40 Uhr
zu: Gipsarm und Autofahren
Ohne jetzt die Pferde Scheu machen zu wollen: Schadensersatz-Ansprüche wären möglicherweise nicht das einzige, was nach einem Unfall blüht. Denn nach § 315c StGB macht sich auch derjenige wegen Straßenverkehrsgefährdung strafbar, der infolge körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, ein Fzg. zu führen, das trotzdem tut und dabei Leib und Leben eines anderen oder fremde sachen gefährdet ( http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html ).
..Und da reden wir dann nicht mehr von einer Owi nach der StVO oder einem Verwarngeld, sondern von ner Straftat.. so etwa 30 Tagessätze (= Ein Monatsgehalt), Ersatzweise 30 Tage Haft würd ich für nen Ersttäter veranschlagen ;-) .
rizzo
10.01.2006, 15:44 Uhr
zu: Gipsarm und Autofahren
Ach so, und natürlich Entzug der FE + Sperre, versteht sich .
Aimee
10.01.2006, 21:06 Uhr
zu: Gipsarm und Autofahren
Ich hatte mal einen Deutschlehrer, der ist mit Gipsfuß in die Schule gefahren! Wie kommt man auf solche Ideen???
Das geht über meinen Horizont. Echt.
Aimee