airport19
29.12.2005, 19:41 Uhr
Parken an Stellen mit Parkautomat
Guten Abend Leute
Ich bin neu hier und ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Habe geparkt wo es Gebührenpflichtig ist.
Gebührenpflichtige Zeit Samstag und
Sonntag von 9 Uhr bis 14 Uhr.
Am Samstag hab ich von 11 Uhr bis 17 Uhr
dort geparkt. Bezahlt wurde von mir aber
nur bis 14 Uhr. Dafür bekam ich ein Ticket.
Jetzt kam eine Schriftliche Verwarnung
von 10€.
Ist das richtig so?
Hätte ich das Auto umstellen müssen oder
den Parkschein rausnehmen müssen?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Gruß airport19
Dr.Hasenbein
29.12.2005, 19:51 Uhr
zu: Parken an Stellen mit Parkautomat
sicher, dass die gebührenpflichtige parkraumzeit dort nur bis 14.00h geht?
hier in berlin wurde kürzlich erst das parken den geschäftszeiten der kaufhäuser angepasst. parken ist somit (bei uns!) bis 20.00h kostenpflichtig.
wenn allerdings wirklich nur bis 14.00h parkscheinpflicht besteht, kannst du keinen strafzettel kriegen... eine pflicht, seinen parkschein zu entfernen bzw. das auto umzuparken, besteht m.w. nicht. warum auch???
airport19
29.12.2005, 20:02 Uhr
zu: Parken an Stellen mit Parkautomat
Danke für die schnelle Antwort
Du schreibst ; hier in Berlin ; Es war in Berlin!!
Karl-Marx-Allee Berlin Mitte am Alex.
Also die B1 wo man da in der Mitte zwischen
den beiden Fahrbahnen Parken darf. Soll ich
mich so verguckt haben. Oder kennst Du dich
da aus an der Stelle ?
Gruß airport19
Georg_g
29.12.2005, 20:13 Uhr
zu: Parken an Stellen mit Parkautomat
Du hast entweder die Zeitangabe falsch interpretiert, d.h. möglicherweise bezog sich die Uhrzeit nur auf die Sonntage, während die Samstage rund um die Uhr gebührenpflichtig sind.
Oder du hast die Höchstparkdauer überschritten. Auch wenn du für die angegebene Zeit einen Parkschein gezogen hast, darfst du die auf dem Parkscheinautomat angegebene Parkdauer nicht überschreiten.
airport19
29.12.2005, 21:26 Uhr
zu: Parken an Stellen mit Parkautomat
Höchtparkdauer überschritten kann natürlich
sein. Da hab ich nicht drauf geachtet.