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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern airport19
29.12.2005, 19:41 Uhr

Parken an Stellen mit Parkautomat

Guten Abend Leute
Ich bin neu hier und ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Habe geparkt wo es Gebührenpflichtig ist.
Gebührenpflichtige Zeit Samstag und
Sonntag von 9 Uhr bis 14 Uhr.
Am Samstag hab ich von 11 Uhr bis 17 Uhr
dort geparkt. Bezahlt wurde von mir aber
nur bis 14 Uhr. Dafür bekam ich ein Ticket.
Jetzt kam eine Schriftliche Verwarnung
von 10€.

Ist das richtig so?
Hätte ich das Auto umstellen müssen oder
den Parkschein rausnehmen müssen?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Gruß airport19

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
29.12.2005, 19:51 Uhr

zu: Parken an Stellen mit Parkautomat

sicher, dass die gebührenpflichtige parkraumzeit dort nur bis 14.00h geht?

hier in berlin wurde kürzlich erst das parken den geschäftszeiten der kaufhäuser angepasst. parken ist somit (bei uns!) bis 20.00h kostenpflichtig.

wenn allerdings wirklich nur bis 14.00h parkscheinpflicht besteht, kannst du keinen strafzettel kriegen... eine pflicht, seinen parkschein zu entfernen bzw. das auto umzuparken, besteht m.w. nicht. warum auch???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern airport19
29.12.2005, 20:02 Uhr

zu: Parken an Stellen mit Parkautomat

Danke für die schnelle Antwort
Du schreibst ; hier in Berlin ; Es war in Berlin!!
Karl-Marx-Allee Berlin Mitte am Alex.
Also die B1 wo man da in der Mitte zwischen
den beiden Fahrbahnen Parken darf. Soll ich
mich so verguckt haben. Oder kennst Du dich
da aus an der Stelle ?

Gruß airport19

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.12.2005, 20:13 Uhr

zu: Parken an Stellen mit Parkautomat

Du hast entweder die Zeitangabe falsch interpretiert, d.h. möglicherweise bezog sich die Uhrzeit nur auf die Sonntage, während die Samstage rund um die Uhr gebührenpflichtig sind.

Oder du hast die Höchstparkdauer überschritten. Auch wenn du für die angegebene Zeit einen Parkschein gezogen hast, darfst du die auf dem Parkscheinautomat angegebene Parkdauer nicht überschreiten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern airport19
29.12.2005, 21:26 Uhr

zu: Parken an Stellen mit Parkautomat

Höchtparkdauer überschritten kann natürlich
sein. Da hab ich nicht drauf geachtet.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B

Der Lkw wird anhalten

Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren

Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B

Weil das von links kommende Auto Vorfahrt hat

Weil ein Fahrzeug von rechts kommen könnte

Weil beim Bremsen erhöhte Rutschgefahr besteht