meisterLars
18.12.2005, 10:25 Uhr
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Mahlzeit!
Ich hab da mal ne Frage zu selbstfahrenden Arbeitsmaschinen. In meinem Fall gehts um Baumaschinen (Mobilbagger, Radlader, Baggerlader) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h.
Gibt es Vorschriften, diese Maschinen in irgendeiner besonderen Form besser erkennbar machen zu müssen? Ich denke da z.B. an eine Pflicht, die Maschinen mit einer Rundumkennleuchte auszurüsten.
Ein Kollege behauptete dieses nämlich kürzlich.
Was mir grad noch einfällt...
Wenn man mit solch einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine am Straßenverkehr teilnimmt, bildet sich nach kurzer Zeit eine Autoschlange hinter einem.
Ich meine mal gehört zu haben, daß ich dann ab einer bestimmten Anzahl Fahrzeuge hinter mir rechts ran muß, um diese passieren zu lassen.
Wenn es so ne Vorschrift gibt, für welche Verkehrsteilnehmer gilt sie?
Gruß
Lars
Sünder oder nicht
19.12.2005, 00:37 Uhr
zu: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Hallo Lars,
bitte beachte unbedingt die Zähne z.B. am Radlader zu sichern (sprich mit einem Schutz zu versehen).
Gruß Achim aus Thüringen
meisterLars
20.12.2005, 21:58 Uhr
zu: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
In § 38 Abs. 3 steht "...vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen... zu warnen".
Gibts für ungewöhnliche Langsamkeit ne genauere Definition?