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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Sarahline
08.12.2005, 21:25 Uhr
Mindestabstand von einer Einfahrt?
Hallo Leute,
bei uns auf der Straße ist es immer schwierig, einen Parkplatz zu kriegen. Gestern Abend habe ich mich auf einer Seite einer Einfahrt gestellt (aber keineswegs davor - Da schaue ich immer extra nach, weil ich keine Lust habe, abgeschleppt zu werden).
Ich war leider ein bißchen nah an der Einfahrt dran, weil das parkende Fahrzeug vor mir, mir keinen Platz ließ, noch weiter vorzufahren - Dennoch habe ich die Einfahrt auf keinen Fall blockiert - die gute Dame hätte nur etwas mehr als sonst aufpassen müssen. An der Straße sieht der Bodenbelag bei Einfahrten sogar etwas anders aus (hat einen anderen Muster), so dass man ganz gut unterscheiden kann, was Einfahrt ist und was nicht.
Jetzt ist es so, dass sie mich mit einer Anzeige gedroht hat, obwohl ich mir eigentlich keine Schuld bewußt bin - manche Leute haben wohl nichts Besseres zu tun, als leere Drohungen auszusprechen!
Jetzt zu meiner Frage, weil ich leider feststellen muss, dass die Leute hier solche Sachen ziemlich genau sehen und mich nicht in die Bredouille reiten möchte bzw. es wichtig finde, meine Rechte zu kennen: Existiert eine solche Vorschrift, dass man beim Parken einen bestimmten Mindestabstand von Einfahrten einhalten muss - ich weiss z.B. dass es an Straßenecken/bei Ampeln so ist, aber eine solche Vorschrift bei Einfahrten ist mir noch nie untergekommen.
Auf eure Antworten bin ich gespannt.
Vielen Dank im Voraus.
Sarah
P.S. Falls ihr hier Fehler bei meinem Deutsch entdeckt, seht es mir bitte nach: Ich bin nun mal keine Deutsche.
xgoedex
08.12.2005, 22:03 Uhr
zu: Mindestabstand von einer Einfahrt?
Generell spricht erstmal nichts dagegen, direkt am Ende der Einfahrt zu parken.
Zu Beachten ist aber nicht nur die Einfahrt selber, die in deinem Fall auch durch unterschiedl. Pflasterung erkennbar ist, sondern auch der abgesenkte Bordstein, vor dem das Parken ebenfalls unzulässig ist.
Wenn es kein Verstoß nach § 12 StVO (Halten u. Parken) ist, kann aber immer noch ein Verstoß nach § 1 StVO in Betracht kommen (Behinderung). Dann nämlich, wenn die Straße so eng ist, dass derjeninge, der aus der Ausfahrt will, dies nur noch unter erschwerten Umständen oder gar nicht mehr schaffen kann.
Dann sind aber meistens wieder die Fahrzeuge dran schuld, die am Fahrbahnrand gegenüber der Einfahrt parken (Eimalige Korrekturlenkung kann aber zugemutet werden).
Ist die Fahrbahn derart eng, darf gegenüber einer Einfahrt nicht geparkt werden (nach § 12 StVO). Hier reicht aber nicht das Freihalten einer Fahrzeuglänge, sondern ein Raum von ca. 10m Länge gegenüber der Einfahrt muß freigehalten werden. (Steht nicht alles wortwörtlich im Paragraphen, sondern ist auch gängige Rechtsprechung).
tolu
09.12.2005, 15:07 Uhr
zu: Mindestabstand von einer Einfahrt?
ist ja keine anzeige geworden. drohen kann sie gerne.
das nächste mal parkst du halt woanders und fertig.
Dreizack
10.12.2005, 00:54 Uhr
zu: Mindestabstand von einer Einfahrt?
P.S. Falls ihr hier Fehler bei meinem Deutsch entdeckt, seht es mir bitte nach: Ich bin nun mal keine Deutsche.
Ööhem, an deiner Schreibe könnte sich manch "Eingeborene/r" eine Scheibe abschneiden!
Soviel dazu.
Anzeigen sowieso nicht, ist allenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Sie könnte schlimmstenfalls versuchen ein Abschleppen zu veranlassen, ob die Rennleitung ihrer Argumentation aber dann auch folgte wär ein ander Ding.
Auf private Kosten könnte sie abschleppen lassen versuchen, denke aber daß der Abschlepper ihr im öffentlichen Verkehrsraum schön was hustet.
Also locker bleiben, wenn sich der Sachverhalt so darstellt, daß du nach objektiver Prüfung der Meinung bist das ein Ausfahren nach den örtlichen Gegenbenheiten entsprechend leicht möglich ist, lächele und gehe beruhigt weiter.
Sarahline
12.12.2005, 00:10 Uhr
zu: Mindestabstand von einer Einfahrt?
Hallo Leute,
vielen Dank für eure Antworten.
xgoedex: Danke für die Erläuterung mit den Rechtstexten.
Heuschrecke: Ich muss zugeben, dass ich das fast auch so sehe. Provozieren möchte ich niemanden, allerdings lasse ich mich nicht so leicht einschüchtern, wenn ich das nicht für gerechtfertigt halte. Ich werde künftig auf jeden Fall zusehen, dass die gute Frau genug Platz zum rausfahren hat, aber wenn es keine anderen Parkplätze gibt, werde ich weiterhin da parken, weil es schließlich mein gutes Recht ist!
Dreizack: Danke für das Kompliment über mein Deutsch. Ich muss zugeben, dass ich an dem Tag stinksauer war, weil ich das einfach respektlos von der Frau fand - Manche Leute sind einfach dermaßen pingelig und wollen immer den Anderen sagen, was sie zu tun haben - das konnte ich noch nie leiden.
Viele Grüße an alle,
Sarah
tolu
12.12.2005, 11:01 Uhr
zu: Mindestabstand von einer Einfahrt?
"Jemand, der gegen mein Auto kommt, sollte tunlichst versuchen Land zu gewinnen."
das wäre dann aber fahrerflucht. wie wärs wenn er dich vorher noch informiert. aber besser nicht pesönlich. sonst hat er pech...
man muss nicht immer auf seinem recht beharren.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Wie müssen Sie sich verhalten?
Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen
Regel "rechts vor links" beachten
Fahrzeugen Vorrang gewähren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie müssen rechts blinken
Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren
Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf eine Gefahrstelle
Auf eine Kreuzung
Auf eine Erste-Hilfe-Station
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