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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 Hägar
03.12.2005, 13:49 Uhr
Fahrradfahrer im Gegenverkehr
Moin!
Auf vielen innerstädtischen Einbahnstraßen sind Fahrradfahrer im Gegenverkehr zugelassen. Ist es richtig, dass dies nur auf Straßen zulässig ist, die im rechtlichem Sinne gar keine Einbahnstraßen sind und die Schilder nur zur Verkehrsregelung angebracht werden, in der Hoffnung, dass es kein PKW-Fahrer merkt, dass er eigentlich ohne Folgen auch in die Gegenrichtung fahren dürfte ?
Danke für die Antworten
Hägar
 xgoedex
03.12.2005, 14:06 Uhr
zu: Fahrradfahrer im Gegenverkehr
Sag mal, wer setzt dir eigentlich diese ganzen Flausen in den Kopf?
Wann soll denn eine entspr. ausgeschilderte Einbahnstraße keine solche im rechtl. Sinne sein? Wenn die Verkehrszeichen in Wirklichkeit nur aus Marzipan sind oder wie??
Bitte den Straßenverkehr nicht mit Alice im Wunderland verwechseln ;-)
 durbanZA
03.12.2005, 14:08 Uhr
zu: Fahrradfahrer im Gegenverkehr
Du meinst die sog. "unechten Einbahnstraßen". Unecht deswegen, weil Radfahrer sie in beide Richtungen benutzen dürfen, ausgeschildert mit Z 220 + 1000- 33 (Einbahnstraße)
und 267 + 1000- 33.
Zeichen 220 schreibt eindeutig die Fahrtrichtung für alle Fahrzeuge vor, in unserem Falle sind nur Radfahrer ausgenommen. (Es dürfen von dieser Regelung auch nur Radfahrer ausgenommen werden). Du darfst in einer Einbahnstraße also nur in der vorgeschriebenen Richtung fahren.
 Pascal
03.12.2005, 14:45 Uhr
zu: Fahrradfahrer im Gegenverkehr
"Du darfst in einer Einbahnstraße also nur in der vorgeschriebenen Richtung fahren. "
Wobei mir dann mal einer erklären muß, wie es dann noch eine Einbahnstraße sein kann.
Ähnliches Beispiel:
Hier in der Nähe ist eine Einbahnstraße und nur Busse dürfen durchfahren. Wenn es aber nun für lange Busse nicht gefährlich sein soll, da durchzufahren, wie soll es das dann für kurze, wendige Autos sein? Nicht einzusehen. Gibt noch mehr solche Beispiele, aber lassen wir das!
 durbanZA
03.12.2005, 15:50 Uhr
zu: Fahrradfahrer im Gegenverkehr
pascal, wie ist diese "Einbahnstraße" denn beschildert?
 Pascal
04.12.2005, 09:55 Uhr
zu: Fahrradfahrer im Gegenverkehr
@durbanZA
Mit einem Einbahnstraßenschild, und darunter steht dann in Textform, daß Busse passieren dürfen.
 Pascal
04.12.2005, 13:54 Uhr
zu: Fahrradfahrer im Gegenverkehr
Doch, genau das, warum?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-105 / 3 Fehlerpunkte
Wie können Sie beim Fahren gefahrlos feststellen, ob die Fahrbahn vereist ist?
Bei ganz langsamer Fahrt bremsen
Kräftig Gas geben
Lenkung ruckartig hin- und her bewegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren
Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen
Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?
Rechtzeitig und vorsichtig bremsen
Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind
Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen
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