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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr (- Beitrag wird nicht angezeigt -)
Norbert Veith
16.11.2005, 23:17 Uhr
zu: Auffahrunfall, wie verhalten?
Polizei einschalten und Verursacher ermitteln lassen. Wenn erfolgreich, Wagen sofort zum Gutachter bringen lassen. Anwalt einscahlten (zahlt gegnerische Versicherung).
Norbert Veith
17.11.2005, 10:17 Uhr
zu: Auffahrunfall, wie verhalten?
Laß es auf jeden gfall über einen Gutachter laufen. Die Schäden am PKW erreichen schnell 1000 EUR und mehr!
Georg_g
17.11.2005, 17:12 Uhr
zu: Auffahrunfall, wie verhalten?
Vergiss die Tipps mit Polizei und Anwalt. Die gegnerische Versicherung kannst du ganz einfach über den Zentralruf der Autoversicherer herausbekommen, Tel. 0180-25 0 26 (6 Cent pro Anruf). Das geht sogar online:
http://www.gdv-dl.de/anmelde.html
DaRealAd
17.11.2005, 18:54 Uhr
zu: Auffahrunfall, wie verhalten?
Das mit dem eigenen Gutachter ist schon eine gute Entscheidung, die von der Versicherung sind evtl nicht ganz unparteiisch. Warst du dort schon? Der Kostenvoranschlag bzw die Rechnung der Werkstatt reicht hier nicht aus, da musst du schon zu einem Kfz-Sachverständigen (z.B. auch bei TÜV und Dekra) gehen. Vorher solltest du noch nichts reparieren lassen.
Du hast auch für die Zeit, in der das Auto in der Werkstatt is,t bzw für die im Gutachten angesetzte Zeit zur Wiederbeschaffung bei einem Totalschaden, Anspruch auf einen Mietwagen.
Norbert Veith
17.11.2005, 20:12 Uhr
zu: Auffahrunfall, wie verhalten?
Anwalt auf jeden Fall einschalten, da er nichts kostet. Ohne Anwalt verzögert sich die Regulierung erfahrungsgemäß erheblich, falls überhaupt eine volle Erstattung stattfindet.
PKLW kann evtl. bei Hinterhofwerkstatt instandgesetzt werden.
Georg_g
17.11.2005, 20:25 Uhr
zu: Auffahrunfall, wie verhalten?
»Anwalt auf jeden Fall einschalten, da er nichts kostet.«
Doch, der Anwalt kostet was, und zwar für die gegnerische Versicherung. Und wenn jeder ab sofort nach der Norbert-Veith-Methode auch bei Bagatellunfällen mit glasklarer Rechtslage einen Anwalt einschaltet, dann trägt die Versichertengemeinschaft die gestiegenen Kosten. Also nicht rumheulen, wenn der nächste Beitrag für die Kfz-Haftplicht mal wieder teurer geworden ist.
Norbert Veith
17.11.2005, 22:03 Uhr
zu: Auffahrunfall, wie verhalten?
Bei heutigen Reparaturkosten reicht ein eingedellter, vorderer Kotflügel zur Überschreitung der Bagatellgrenze aus.
Marcel87
18.11.2005, 09:30 Uhr
zu: Auffahrunfall, wie verhalten?
doch ich.. ;) mein persönlicher amg is nen 01er focus ;)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte
Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?
Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben
Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren
Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr
Sie dürfen nicht abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren innerorts hinter einem Fahrzeug mit ortsfremden Kennzeichen. Was könnte geschehen?
Der Vorausfahrende
- bremst unerwartet
- hält unerwartet an, um nach dem Weg zu fragen
- betätigt den Blinker vor dem Abbiegen zu spät
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