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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
aistings
14.11.2005, 19:37 Uhr
nochmal zu: Fahrerflucht trotz Selbstanzeige?
Vielen Dank für die Reaktionen und die rege Anteilnahme aufgrund meines Beitrages!!
Vielen Dank besonders auch für die zugesandten Gesetzestextauszüge!
Aus meinem Beitrag ist hoffentlich klar genug hervorgegangen, dass ich mich für von mir verursachte Schäden voll verantwortlich fühle, der Vorwurf, ob ich womöglich mit der Sprayer-Mentalität sympathisiere, hat mich doch sehr betroffen gemacht!
Nein, ich bin absolut für Gesetz und Ordnung, nur sollte man es mit den Vorschriften auch nicht übertreiben und Schadensumfang und Schadensmeldefristen in eine vernünftige Relation zueinander setzen, wie dies offensichtlich mit der 24 Std. Meldefrist bei kleineren "geringfügigen" Schäden der Fall zu sein scheint.
Leider steht im Gesetzestext nicht, ab welcher Schadenshöhe es sich um geringfügige und ab welcher es sich um bedeutendere Schäden handelt, oder kann hierüber jemand etwas sagen?
Die Polizei meinte, dass die Erneuerung der leicht verbogenen 1,20 m hohen rotweißen Begrenzungsstange mit Durchmesser ca. 6 cm doch tatsächlich 500 € betragen soll!
Noch eine Frage zu der Vollkaskoversicherung:
Kann die Versicherung wegen des Vorwurfes der Fahrerflucht außer der Ablehnung der Kostenübernahme für die Begrenzungsstange auch die Reparaturkostenübernahme des Schadens an der Stoßstange des PKW ablehnen?
Nochmals vielen Dank an alle,
aistings
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?
Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?
Woher kommt das Einsatzfahrzeug?
Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Die Kinder
- nicht weiter beachten, weil sie auf dem Gehweg sind
- genau beobachten und vorsichtig weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
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